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Geflügelpestausbruch
Überwachungszone reicht bis in den Kreis Gütersloh
Zu den erlassenen Vorsichtsmaßnahmen in der aktuell eingerichteten Überwachungszone zählt unter anderem eine Aufstallpflicht. Das bedeutet, dass sämtliches Geflügel in einem geschlossenen Stall oder unter einer überstehenden, geschlossenen Schutzvorrichtung untergebracht werden muss. Wichtig ist, dass die Tiere den Stall nicht verlassen können und so keinen Kontakt zu Wild- und Kleinvögeln haben. Außerdem gilt eine Dokumentationspflicht für Besuche betriebsfremder Personen sowie erkrankter oder verstorbener Tiere. An den Stalleingängen und -ausgängen muss es Desinfektionsmöglichkeiten geben. In der Überwachungszone gilt außerdem ein Verbringungsverbot für Geflügel, Geflügelfleisch, Eier, Futtermittel, Dung und Einstreu aus Beständen. Ausnahmemöglichkeiten von diesem Verbot können über die Internetseite des Kreises Gütersloh beantragt werden.
Zusätzlich zum bestätigten Ausbruch im Kreis Paderborn gibt es im Kreis Warendorf den Verdacht auf einen Geflügelpestausbruch. Die hier zu erwartenden Restriktionen werden sich ebenfalls auf den Kreis Gütersloh auswirken. Alle getroffenen Maßnahmen zielen darauf, dass sich die Geflügelpest nicht weiter ausbreitet. Im Kreis Gütersloh gibt es rund 2.000 Geflügelhalter mit etwa 4,2 Millionen Tieren.
Weitere Informationen sowie eine Karte mit den betroffenen Gebieten finden Interessenten im Amtsblatt und auf der Geflügelpest-Sonderseite des Kreises Gütersloh unter Für weitere Fragen rund um die Geflügelpest ist die Hotline des Veterinäramtes des Kreises Gütersloh ab sofort wieder unter der Telefonnummer 05241 / 85 1302 erreichbar. Sie ist montags bis donnerstags von 9 bis 15 Uhr und freitags von 9 bis 13 Uhr besetzt.