Kindertagesbetreuung in der Zuständigkeit des Kreises Gütersloh

Erlass der Elternbeiträge

Der Kreis Gütersloh geht mit seinem Erlass der Elternbeiträge über das Maß hinaus, dass zwischen dem Land NRW und den kommunalen Spitzenverbänden vereinbart wurde. Hiermit möchte und wird der Kreis Gütersloh die Eltern finanziell entlasten. Ab dem Monat Juli 2021 werden die Beiträge für die Kindertagesbetreuung wieder regulär eingezogen