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Zwischenbilanz Bürgertestungen
200.000 Tests im Kreis Gütersloh
In 146 Bürgertestzentren kann man Stand 19. Mai einen Schnelltest machen. 96 davon finden sich auf der Coronasonderseite des Kreises Gütersloh. Die, die dort nicht stehen, sind in der Regel Arztpraxen, die dies nur ihren Patienten anbieten. Ausgelöst durch die Corona Testverordnung des Landes NRW wurden die erforderlichen Testzentren im März buchstäblich aus dem Boden gestampft. Dahinter stecken meist fachkundige Menschen wie Apotheker und Ärzte, sowie Mitglieder vom DRK und Malteser, aber auch eigens geschulte Personen, die tagtäglich die Bürgerinnen und Bürger auf Corona testen.
So entstand ein Doppelnutzen: Friseurbesuche oder Einkäufe mit negativem Corona-Test auf der einen Seite, ein guter Überblick über das Infektionsgeschehen auf der anderen Seite. Fällt ein Schnelltest positiv aus, muss das Ergebnis durch einen PCR-Test zum Beispiel beim Arzt oder in einer Teststelle bestätigt werden. „Es kann immer zu Abweichungen kommen, sogenannte falsch positive Ergebnisse“, bestätigt Marcel Buntrock aus der Abteilung Bevölkerungsschutz des Kreises Gütersloh, der seit Wochen die Bürgertestungen koordiniert.
Das Angebot gilt jedoch ausschließlich für Personen ohne Symptome. Sollte man sich krank fühlen oder typische Symptome einer Corona-Erkrankung zeigen, muss ein Termin beim Hausarzt für einen PCR-Test vereinbart werden.
Für die Öffnung eines Testzentrums müssen verschiedene Faktoren berücksichtigt werden. Die Leistungsfähigkeit der Teststelle, ein genehmigtes Hygienekonzept und der Bedarf in der Region. Für die Bedarfsprüfung wird die Auslastung der Teststellen im Umkreis geprüft. Ein gutes Beispiel hierfür ist die Stadt Rheda-Wiedenbrück. Dort gab es zu Beginn noch zu wenig Teststellen, jetzt gibt es eine gute Test-Infrastruktur. „Wir befinden uns in einem dauerhaften Prüfaufwand“, betont Buntrock. „Die Testzentren unterliegen der Gesundheitsaufsicht und werden Stichprobenartig kontrolliert um sicherzugehen, dass die vorgelegten Hygienekonzepte auch eingehalten werden.“
Die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW enthält für Kreise und kreisfreie Städte mit einer Inzidenz unter 100 Lockerungen die fast ausnahmslos an einen negativen Test gekoppelt sind. Auf der Internetseite des Kreis Gütersloh ist eine Auflistung aller Teststellen zu finden: www.kreis-guetersloh.de/corona. In der PDF sind auch alle dazugehörigen Webseiten, um einen Termin zu buchen. Eine Karte der Schnelltestzentren ist im Corona-Dashboard zu finden.