Bundestagswahl

Gleichstellungsbeauftragte fordern Parität in der Gesellschaft

Stellen ihre Forderungen vor (v.l.): Die Gleichstellungsbeauftragten des Kreises Gütersloh Bettina Ruks, Andrea Buhl, Susanne Fischer, Carla Winkenjohann, Marina Schomburg, Jutta Duffe, Yvonne Hantke und Barbara Fleiter. Vorne im Bild sind (v.l.) Sandra Werner und Inge Trame

Um die Folgen der Coronapandemie unter Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Perspektiven zu bewältigen, haben die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten nach der Auswertung der Umfrage Handlungsfelder benannt. Sie enthalten beispielsweise Anregungen zur Gleichstellung der Frau sowie die Förderung der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Außerdem fordern sie die Unterstützung Alleinerziehender und die Sicherstellung von ausreichenden Hilfsangeboten im Bereich Gewaltschutz. Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten möchte explizit im Vorfeld der Bundestagswahl auf diese Themen aufmerksam machen. „In Deutschland gibt es seit 1918 das Wahlrecht für Frauen– ein hohes Gut, für das viele Frauen vor über 100 Jahren noch hart gekämpft und gestritten haben. Wir appellieren daher an alle, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen“, so Hantke.

In Anbetracht der anstehenden Wahl fordern die Gleichstellungsstellen gemeinsam mit verschiedenen Frauenverbänden deutschlandweit Parität in der Gesellschaft und das Leitprinzip der Gleichstellung in der Politik. Dabei berufen sie sich auf die sogenannte Berliner Erklärung. Mit einem Stufenplan soll die berufliche Beteiligung von Frauen bis 2030 in allen gesellschaftlichen Bereichen vorangetrieben werden. Weitere Forderungen der Berliner Erklärung umfassen die gleiche Bezahlung und die gleichen Bedingungen für Frauen am Arbeitsplatz, eine Entgelttransparenz sowie die finanzielle Aufwertung von Berufen, die vorwiegend von Frauen ausgeübt werden. Weiterhin soll die Gleichstellung als Leitprinzip in allen Ebenen der Politik gelten und Frauen ein gewaltfreies Leben ermöglicht werden. Die Berliner Erklärung handelt seit ihrer Gründung 2011 nach dem Prinzip der Parität, also der Gleichstellung von Mann und Frau. Gegründet wurde die Berliner Erklärung von einem Bündnis aus Frauenverbänden, zu dem auch die Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen gehört.

Vor dem Hintergrund der Coronapandemie sei die Parität besonders dringend erforderlich: Kein anderes Ereignis in der jüngeren Geschichte habe so deutlich gezeigt, wie weit Deutschland von der Gleichberechtigung von Frauen und Männern entfernt sei, sagt das Bündnis.

Derzeit tragen neben den 21 Initiatorenverbänden 20 Verbündete aus unterschiedlichen Berufs- und Tätigkeitsfeldern die Erklärung mit. Diese Vielfalt ermögliche es, „Frauen in ihren jeweiligen Lebenssituationen und sozialen Erfahrungen gerecht zu werden“, so das Bündnis.



von Anna Melles