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Jugendhilfeausschuss des Kreises
Erhöhung des Kindertagespflegegeldes
Die Kindertagespflege ist, insbesondere für Kinder unter 3 Jahren, neben der Kinderbetreuung in den Kindertageseinrichtungen ein Angebot zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf frühkindliche Förderung. Sie ist vom Gesetz her ein gleichrangiges Kinderbetreuungsangebot neben den Kindertageseinrichtungen und unter liegt demselben Förderauftrag auf Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes.
Die jährliche Steigerung der Kindertagespflegepauschale erfolgt nicht nach einem festen Prozentsatz, sondern mit einer jährlichen Indexsteigerung. Dieser wird jeweils im Dezember des Vorjahres vom Landesjugendamt für das folgende Kita-Jahr mitgeteilt. Damit werden die steigenden Kosten und auch die vielfältigen, steigenden Herausforderungen der Kindertagespflegepersonen honoriert. Die Höhe der finanziellen Anpassung beträgt im Kindergartenjahr 2021/2022 0,83 Prozent. Für die Folgejahre soll jährlich eine Prüfung der Angemessenheit der Erhöhung vorgenommen und im Rahmen der ‚Festlegung der Angebotsstruktur‘ im März eines jeden Jahres für das folgende Jahr ein entsprechender Beschluss im Jugendhilfeausschuss gefasst werden.