Hotline für weitere Berufsgruppen

Terminvergabe für Impfungen

Eine Neuerung ist zwischenzeitlich eingetreten: Für Ärztinnen, Ärzte und deren Personal hat die Kassenärztliche Vereinigung eine eigene Terminvergabe organisiert. Über die Hotline-Nummer des Impfzentrums können sich laut dem Erlass des Landes das Personal von ambulanten Pflegediensten, Personal von Tagespflegeeinrichtungen und Seniorenwohn- und hausgemeinschaften (mit Ausnahme des Personals von Einrichtungen der Eingliederungshilfe), Beschäftigte und ehrenamtlich tätige Personen von Hospizen sowie Heilmittelerbringer, die regelmäßig in vollstationären Einrichtungen tätig werden, einen Termin geben lassen. Zu dieser Gruppe gehören beispielsweise Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Podologen und Krankengymnasten.

Zum Nachlesen: Der „Erlass zur Impfung der Bevölkerung gegen Covid-19 - Fortschreibung des Erlasses vom 4. Dezember 2020 in der Fassung vom 29. Januar 2021“ vom 5. Februar findet sich auf der Internetseite des NRW-Gesundheitsministeriums (www.mags.nrw.de (Coronavirus/Verordnungen).