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Inzidenzwert liegt seit fünf Werktagen unter 165
Wechselunterricht ab Montag
Welche Regeln ab welchem Inzidenzwert gelten, welche Voraussetzungen für mögliche Öffnungsschritte erfüllt sein oder ab wann zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden müssen, ergeben sich aus einem Zusammenspiel der bundeseinheitlichen Notbremse und den Regelungen des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Bundes-Notbremse greift, wenn eine Inzidenz von über 100 an drei aufeinander folgenden Tagen überschritten wird. Für Schulen steht dann Wechselunterricht an und die Schülerinnen und Schüler müssen sich zwei Mal pro Woche testen. Ab der Überschreitung einer Inzidenz von 165 an drei aufeinander folgenden Tagen bleiben die Schulen geschlossen und der Unterricht findet nur noch digital von zu Hause aus statt. Dies war im Kreis Gütersloh in den vergangenen Wochen der Fall. Damit die Schulen wieder in den Wechselunterricht gehen dürfen, muss die Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Werktagen unter 165 liegen und das Land NRW muss dies bestätigen. Die Coronabetreuungsverordnung des Landes NRW regelt, dass die Schulöffnung dann an dem auf die Bestätigung des Landes folgenden Montag erfolgt. Das Land hat heute die Bestätigung veröffentlicht, so dass es für die Schülerinnen und Schüler am kommenden Montag wieder in den Wechselunterricht geht.
Die Kindertageseinrichtungen dürfen bereits ab Freitag wieder in den eingeschränkten Regelbetrieb gehen. Auch für Fahrschulen ist das Verbot des Präsenzunterrichts ab Freitag vom Tisch. Praktischer und theoretischer Fahrunterricht kann unter Einhaltung der Vorgaben der Bundes-Notbremse und der Coronaschutzverordnung wieder durchgeführt werden.
Sollte die Inzidenz künftig wieder steigen und an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder über 165 liegen, gehen die Schulen zurück in den Distanzunterricht und die Kitas in die Notbetreuung. Auch für Fahrschulen bedeutet das, dass kein Präsenzunterricht mehr angeboten werden dürfte – der theoretische Unterricht könnte höchstens in digitalen Formaten stattfinden. Praktische Fahrstunden wären dann nicht möglich.
Und was passiert, wenn die Inzidenz im Kreis Gütersloh weiter sinkt und an fünf Werktagen unter 150 bleibt? Diese Frage war am heutigen Donnerstag auch Thema im Krisenstab. Welche Regeln dann genau gelten würden, lässt sich insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Coronaschutzverordnung des Landes NRW am Freitag ausläuft, zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht konkret sagen. Sobald das Land die dann geltenden Regelungen festgelegt hat, wird der Kreis Gütersloh entsprechend informieren.