Respekt und Regeln in der Natur

Schutzgebiete für Flora und Fauna achten

Verbote in Schutzgebieten

Nicht ohne Grund gibt es Verbote, die für bestimmte Wege oder Zeiten gelten. In Naturschutzgebieten ist es verboten, die Wege zu verlassen oder Pflanzen zu pflücken oder zu beschädigen. Leberblümchen, Bärlauch oder andere Kräuter dürfen hier nicht mitgenommen werden, auch wenn sie noch so hübsch blühen oder auch im eigenen Garten oder Kochtopf willkommen wären.

 

Es reizt den Wanderer oder Mountainbiker, die Wege zu verlassen und unberührte Natur zu erleben. „Die unberührte, ungestörte Natur ist aber für empfindliche Tier- und Pflanzenarten essentiell wichtig“, erklärt die Leiterin der Naturschutzbehörde. „Nehmen Sie bei Ihren Spaziergängen Rücksicht auf diese Arten und verzichten Sie ihnen zuliebe auf eine Querfeldeintour.“

 

Müll ist ein No-Go – Zäune respektieren

Müll nimmt man wieder mit nach Hause. Niemand will beim Spaziergang auf die Hinterlassenschaften anderer treffen. Eine Zigarettenkippe benötigt rund zehn Jahre um zu verrotten, eine Plastikflasche mehrere Hundert Jahre. Sie entwickelt sich dabei zu Mikroplastik, das von Tieren aufgenommen wird. Zäune müssen respektiert werden. Sie zeigen möglicherweise, welche Gebiete oder darin lebende Wildtiere besonders empfindlich auf Störungen reagieren. Zäune sind sowohl Elemente der Besucherlenkung als auch möglicherweise eine Einhegung für Weidetiere.

 

Regelverletzungen können gesetzlich geahndet werden, letztlich sogar mit Bußgeldern. „Ich wünsche mir, dass es so weit erst gar nicht kommen muss“, und daher appelliert Brandstetter als Naturschutzbehörde immer wieder: „Genießen Sie die Natur des Kreises Gütersloh aber achten Sie auch auf sie. Halten Sie sich an diese Regeln, damit Mensch, Tier und Pflanze gut miteinander auskommen.“

 

Geoportal des Kreises

Wer sich nicht sicher ist, wo ein Naturschutzgebiet beginnt, achtet auf die dreieckigen Schilder mit grünem Rand und Adlersymbol oder informiert sich im Geoportal des Kreises Gütersloh.