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Hinweis der Abteilung Umwelt
Paletten sind kein Brennholz
In den meisten Fällen ist es nicht ersichtlich, ob die Palette verunreinigt ist, denn in der Regel kommen geruchs- und farblose Mittel zum Einsatz. Zum Beispiel enthalten Anstriche Schwermetalle. Darüber hinaus sind viele Sortimente mit Holzschutzmitteln wie Lindan, PCP oder Carbolineum verunreinigt. Es besteht auch die Möglichkeit, dass gefährliche Stoffe auf den Paletten während eines Transports ausgelaufen sein könnten.
Grundsätzlich eignet sich jedes naturbelassene Holz zur Verbrennung im Kaminofen. Laubholz wird hier bevorzugt, weil es eine längere Brenndauer hat.
Unzulässig für Kaminöfen sind unter anderem:
- Stroh, Papier, Karton und ähnliche Stoffe
- Spanplatten
- lackiertes, beschichtetes, verleimtes oder behandeltes Holz – dazu zählen auch imprägniere Obstkisten oder Paletten
- sonstige Abfälle
Sollten Haus- oder Wohnungsbesitzer noch weitere Fragen haben können sie sich an die Abteilung Umwelt wenden. Als Ansprechpartnerinnen stehen Ihnen Iris Hildner und Martina Maaskerstingjost zur Verfügung. Diese sind telefonisch unter 05241/ 85 2750 und -2748 sowie per E-Mail unter i.hildner@kreis-guetersloh.de und m.maaskerstingjost@kreis-guetersloh.de erreichbar ist.