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Fördermittel vom Bund beantragt
Luftfiltergeräte in 35 Klassenräumen
Bereits im vergangenen Jahr wurden alle Klassenräume durch die Abteilung Gebäudewirtschaft geprüft und diese kam zu dem Ergebnis, dass alle Räume gut gelüftet werden können. Bei einer weiteren Begehung in den Sommerferien wurden die Klassenräume für Kinder unter 12 Jahre noch einmal mit Blick auf die Öffnungsfläche der Fenster geprüft. Gefördert werden sollen nämlich nur die Unterrichtsräume für Kinder unter 12 Jahren. Die meisten Schulen in Trägerschaft des Kreises unterrichten ältere Schüler, etwa an Berufskollegs. Besonders im Fokus standen daher die Förderschulen, die PAB-Gesamtschule und das Kreisgymnasium in Halle. Dabei stellte man fest, dass in 35 Räumen die Öffnungsfläche im Verhältnis zu der Größe des Raumes nicht ganz ausreichend ist, um die Kriterien der Arbeitsstättenrichtlinien zu erfüllen. Daraufhin entschied sich der Kreis für die Beschaffung und den Einsatz von Luftfiltergeräten in den betroffenen Räumen. Die Verwaltung betont jedoch, dass dies aber nicht die Frischluftzufuhr ersetzt und das regelmäßige Stoßlüften weiterhin erforderlich ist.
Die Fördermittel vom Bund wird der Kreis für die mobilen Luftfiltergeräte beantragen. Da die betroffenen Räume teilweise über weit zu öffnende Fenster verfügen, steht noch nicht fest, ob diese Geräte gefördert werden. Die Räume sollen unabhängig davon ausgestattet werden. Darüber waren sich die Mitglieder des Kreisausschusses einig.
Luftfiltergeräte gibt es jetzt unter anderem für Klassenräume in der Michaelisschule in Gütersloh sowie an der PAB-Gesamtschule in Borgholzhausen und Werther (Westf.). Die Luftfiltergeräte müssen die Luft im Raum viermal in der Stunde austauschen und dürfen einen bestimmten Lärmpegel nicht überschreiten. Diese Kriterien sind in den Förderrichtlinien vorgegeben. Um das zu garantieren, werden in größeren Klassenräumen mehrere Geräte aufgestellt werden müssen. Neben den einmaligen Anschaffungskosten kommen jährliche Folgekosten für die Wartung hinzu.