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Neuregelung der Quarantänen an Schulen
Negatives Testergebnis hochladen und auf Anruf warten
„Ich bin hocherfreut über die neuen Regelungen, die eine deutliche Entlastung für die Familien darstellen und die es den Kindern und Jugendlichen ermöglicht, wieder verlässlich in Präsenz am Unterricht teilzunehmen“, erklärt Landrat Sven-Georg Adenauer. „Die Erfahrungen unserer Abteilung Gesundheit haben gezeigt, dass Schulen kein Infektionstreiber sind. Wenn eine Schülerin oder ein Schüler sich infiziert hat, dann in der Regel durch enge familiäre oder soziale Kontakte.“ Das Einreichen des negativen Tests ist ganz einfach: Auf den Coronasonderseiten im Internetauftritt des Kreises findet sich das Onlineformular ‚Meldung negatives Testergebnis Kontaktpersonen‘. Der Shortlink dazu lautet www.kreis-guetersloh.de/negativer-test-kontaktperson
Wie bereits vorab bekannt geworden war, werden sich in NRW künftig nur noch die positiv getesteten Schülerinnen und Schüler in Quarantäne begeben. Das Land NRW setzt ab dem 20. September grundsätzlich auf einen dritten Test pro Woche an den weiterführenden Schulen. Dies gilt nicht für Grund- und Förderschulen sowie weitere Schulen mit Primarstufen, an denen mit dem Lolli-Test-Verfahren getestet wird. Ein zusätzlicher Corona-Test sei hier nicht erforderlich wegen der verlässlicheren PCR-Tests, so das Land NRW. An den weiterführenden Schulen werden Antigentests verwendet.
Die Regelungen des Landes NRW für Quarantänen und Testen in Kindertagesstätten stehen noch aus. Damit gibt es auch noch keine Regelungen zur vorzeitigen Beendigung der Quarantäne für Kinder in Kindertagesstätten.