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Inzidenz an fünf Werktagen in Folge unter 50
Kreis Gütersloh rückt in Inzidenzstufe 2
Die neue Inzidenzstufe bringt vor allem Lockerungen im Bereich der Kontaktbeschränkungen und der Freizeitgestaltung mit sich. So dürfen sich dann beliebig viele Personen aus drei Haushalten treffen, oder – falls es mehr Haushalte sind – maximal zehn Personen mit negativem Testergebnis. Unter anderem darf auch die Innengastronomie unter Einhaltung der entsprechenden Vorgaben öffnen. Hier brauchen Besucher ein negatives Testergebnis. Wer draußen sitzen möchte, braucht dann keinen Nachweis mehr. Achtung: Nach wie vor gilt, dass vollständig Geimpfte und Genesene den Getesteten gleichgestellt sind. Das heißt: Statt einem negativen Schnelltest müssen sie ihren Impfausweis oder den laborbestätigten Nachweis vorweisen. Eine Übersicht über die dann geltenden Regelungen finden Interessierte auf der Internetseite des Landes NRW unter www.land.nrw/corona Dort ist auch die ab heute gültige Coronaschutzverordnung einsehbar. Sie sieht unter anderem einige Lockerungen im Bereich der Kinder- und Jugendaktivitäten vor. Demnach dürfen beispielsweise Kinder auf Spielplätzen ohne Maske spielen und müssen auch den Mindestabstand nicht mehr einhalten. Erwachsene Begleitpersonen dürfen nur auf ihre Maske verzichten, wenn sie den Mindestabstand einhalten können.
Zusätzlich hat der Krisenstab des Kreises Gütersloh beschlossen, dass die Sporthallen der Schulen in Kreisträgerschaft ab Montag wieder für Vereinssport genutzt werden dürfen. Das gilt auch für die Sommerferien. Auch einige Kommunen werden ihre Sportstätten für entsprechende Vereinsangebote öffnen.