Geflügelpest in Paderborn betrifft auch den Kreis Gütersloh

Sperrbezirk und Beobachtungszone festgelegt

Der per Allgemeinverfügung erlassene Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet gelten ab Sonntag, 11. April, 0:00 Uhr und betreffen 140 Haltungen. Welche Auflagen innerhalb des Sperrgebiets beziehungsweise des Beobachtungsgebiets zu beachten sind, steht in der Allgemeinverfügung von heute (Samstag, 10. April 2021), die im Internet zu finden ist (www.kreis-guetersloh.de). Die am 3. März erlassene Aufstallpflicht für den gesamten Kreis Gütersloh gilt unberührt davon weiter.

 

In der sogenannten blauen Zone, dem Beobachtungsgebiet, gibt es rund 1000 Haltungen. Sein Radius erstreckt sich zehn Kilometer um den Betrieb, in dem die Geflügelpest ausgebrochen ist. Wie auch beim Sperrbezirk ist die Zone nicht kreisrund, sondern folgt unter anderem Straßenzügen. Das Beobachtungsgebiet reicht bis in die Kommunen Rheda-Wiedenbrück, Langenberg, Rietberg, Verl.

 

Sämtliche Regeln sind der Allgemeinverfügung im Internet zu entnehmen (www.kreis-guetersloh.de (Amtsblatt). Eine interaktive Karte, auf der ersichtlich ist, ob ein Gebäude oder eine Hofstelle in einer der beiden Gebiete liegt, findet sich ebenfalls (ab Montag, 12. April) im Internet. Der Kreis Gütersloh hat eine Sonderseite zur Geflügelpest erstellt, die sich über die Homepage aufrufen lässt oder direkt über folgenden Link: www.kreis-guetersloh.de/gefluegelpest