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Digitale Bauantragstellung in Nordrhein-Westfalen
Von der Modellkommune zum Bauportal.NRW
Mit dem Startmodul des Bauportal.NRW wird erstmals ein zentraler digitaler Antragszugang in NRW geschaffen. Im Frühjahr dieses Jahres soll das Landesportal nun für kleine Bauvorhaben mit Antragsassistenten und vereinfachter Authentifizierung ans Netz gehen. Mit dem Assistenten können Bauanträge gestellt und im Endstadium die Unterlagen rechtskonform digital bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden.
Im Detail bedeutet dies, dass zunächst die Daten des auf dem Landesportal digital bearbeiteten Antragsformulars an die teilnehmenden Kommunen weitergeleitet und in deren internen Fachverfahren eingespeist werden. Gleichzeitig wird der Antragsteller per Personalausweis authentifiziert. Der Antragsassistent steuert im Hintergrund die möglichen Folgeschritte je nach digitaler Ausstattung der zuständigen Behörde. Abschließend fügt der Antragsteller einen Ausdruck des Formulars den Papierunterlagen als Deckblatt bei oder aber lädt die Dateien hoch.
Für den großen Teil der Modellkommunen beginnt mit der Nutzung des Bauportals.NRW und der digitalen Übermittlung des Antragsformulars der Weg in das digitale Zeitalter. Nachreichung der Unterlagen und Beteiligung der Fachbehörden erfolgt nach wie vor per Post oder als einfache E-Mail mit Anhängen. Andere erproben die Aufnahme digitaler Unterlagen für kleine Verfahren.
Anders ist es beim Kreis Gütersloh und weiteren, bereits heute voll digital arbeitenden Baugenehmigungsbehörden, die insbesondere im Raum Ostwestfalen-Lippe stark vertreten sind. Hier können alle Bauantragsunterlagen nach Authentifizierung über das Serviceportal der Homepage auf die revisionssichere Kommunikationsplattform von ITEBO in einen speziell eröffneten Projektraum digital hochgeladen werden. Diese Plattform ist neben dem Fachverfahren das eigentliche Herzstück der digitalen Bearbeitung. Der Austausch zwischen Bauaufsicht, Antragsteller und den Fachbehörden verläuft vollständig digital innerhalb des Projektraumes. Jeder Beteiligte kann je nach Berechtigung die Unterlagen einsehen, weitere Unterlagen und Schreiben einstellen und sich jederzeit direkt über den Stand des Verfahrens informieren.
Da der Antragsassistent des Landes zunächst nur Anträge für kleine Baugenehmigungsverfahren annehmen wird, sind bereits voll digital arbeitende Behörden faktisch vom Einstieg ausgeschlossen. Und genau hierin liegt der Grund, warum der Kreis Gütersloh erst später in das Bauportal.NRW einsteigen wird. „Vor dem Hintergrund eines seit über zwölf Jahren gut funktionierenden, vollständig digitalen eigenen Baugenehmigungsverfahrens für alle Antragsarten wäre es ansonsten ein echter Rückschritt“, ist sich Bernhard Bußwinkel als verantwortlicher Abteilungsleiter sicher. „Wir haben den Anspruch, unseren Kunden – immerhin derzeit mehr als 200 Architekten – den Service zur Verfügung zu stellen, den sie bisher gewohnt sind“ begründet die zuständige Projektleiterin Sieglinde Apel. Dies ist allerdings nicht als Kritik an dem Landesportal zu verstehen. „Die Initiative des Landes NRW, die wir nachdrücklich unterstützt haben, wird aber ausdrücklich begrüßt. Sobald die Antragstellung für alle Verfahren auf dem Bauportal.NRW möglich ist, wird der Kreis Gütersloh als kundenorientierter Dienstleister auf die neue Lösung umschwenken“ betont Landrat Sven-Georg Adenauer. „Einheitlicher Auftritt aller Behörden und vereinfachte Authentifizierung erhöhen schließlich die Anwenderfreundlichkeit“, ergänzt Bernhard Bußwinkel.