Schwerbehindertenangelegenheiten

Vom Papierstapel zur elektronischen Akte

Für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ist die E-Akte eine Veränderung: Arbeitsabläufe und Zuständigkeiten müssen teilweise neu definiert werden. Der Umgang mit der Technik muss geübt werden. Das führt zunächst dazu, dass die Bearbeitung der Anträge seit Januar 2021 nicht so zügig erfolgt, wie man es bisher gewohnt war. Die Kreisverwaltung bittet die Antragstellerinnen und Antragsteller daher um ein wenig Geduld.

Der Prozess erfolgt gestaffelt, um auch im Umstellungszeitraum akzeptable Bearbeitungszeiten gewährleisten zu können. Daher werden zunächst im ersten Schritt die Neuanträge auf Feststellung einer Schwerbehinderung elektronisch bearbeitet. Dazu müssen im Sachgebiet die Dokumente eingescannt und für die Sachbearbeitung vorbereitet werden. Monatlich gehen im Durchschnitt circa 300 Erstanträge ein. Auch die behandelnden Ärzte und Gutachter, die an den Verfahren beteiligt sind, können zukünftig die Daten auf elektronischem Wege übermitteln.

Sobald sich das Verfahren etabliert hat, werden auch Änderungsanträge und Nachuntersuchungen elektronisch bearbeitet. Hierzu ist es jedoch notwendig, dass die bestehenden Akten vor der Bearbeitung eingescannt werden. Zum Schluss des Umstellungsprozesses werden auch die Akten, in denen sich Widersprüche oder Klagen vor dem Sozialgericht befinden, in die elektronische Form überführt.