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Pflegebedarfsplanung vorgestellt
Kein Bedarf an neuen stationären Einrichtungen in den nächsten drei Jahren
Das Alten- und Pflegegesetz NRW ermöglicht es, mit einer verbindlichen Pflegebedarfsplanung den Ausbau der vollstationären Einrichtungen zu steuern: Eine Förderfähigkeit über das Pflegewohngeld ist künftig nur noch möglich, wenn der Kreis Gütersloh den Bedarf bestätigt. Bisher konnten Investoren frei handeln, die Abteilung Soziales des Kreises konnte lediglich beraten. Das Gesetz sieht vor, jeweils einen Drei-Jahres-Horizont zu beleuchten, die Analyse muss in regelmäßigen Abständen einmal pro Jahr überprüft werden. Mit der Bedarfsanalyse hat der Kreis Gütersloh Prof. Dr. Roman Mennicken beauftragt, der die Studie im Ausschuss vorstellte. Mennicken ist hauptberuflich an der FOM Hochschule Köln als Professor für Gesundheitsökonomie und -management tätig. Das Gutachten wurde in Zusammenarbeit mit dem RWI – Leibniz Institut für Wirtschaftsforschung erarbeitet.
Die Ausgangslage: Das professionelle Pflegeangebot im Kreisgebiet Gütersloh umfasst 69 ambulante Pflegedienste, 42 Tagespflegeeinrichtungen, 33 Kurzzeitpflegeeinrichtungen, 36 dauerstationäre Einrichtungen und 68 Haus- und Wohngemeinschaften. Diese Angaben beziehen sich auf den Planungsstand 2021. In den Zahlen der dauerstationären Einrichtungen sind bereits drei Einrichtungen berücksichtigt, die in den Jahren 2020 und 2021 geöffnet wurden beziehungsweise deren Öffnung bis spätestens 2023 geplant ist. Zum Stichtag waren 2.490 Pflegebedürftige in einer vollstationären Einrichtung, davon waren 2.364 Pflegebedürftige in der Dauerpflege und 126 Pflegebedürftige in einer Kurzzeitpflege. Ambulante Sachleistungsempfänger gibt es 4.278 Pflegebedürftige, in denen die Pflegebedürftigen der im Kreis Gütersloh verbreiteten Haus-/Wohngemeinschaften enthalten sind. Pflegegeld erhalten insgesamt 9.222 Pflegebedürftige. „Zu berücksichtigen ist außerdem, dass zwischen Stichtag der Studie und dem Beschluss des Kreistags Ende Juni weitere neun Pflegewohngemeinschaften mit insgesamt 118 Plätze in der Planung waren“, ergänzt Judith Schmitz Leiterin der Abteilung Soziales. Bedarf sehen die Gutachter beim Personal: Sie haben im sogenannten Basisszenario einen zusätzlichen Bedarf von 118 Vollzeitstellen im stationären Bereich und 94 im ambulanten Bereich errechnet.
Die künftige Nachfrage nach Pflegeleistungen wird zum überwiegenden Teil durch die demografische Entwicklung bestimmt. Auf Basis des Jahres 2020 sei die Bevölkerungsstruktur im Kreis Gütersloh etwas jünger als im NRW-Schnitt. Das wird sich bis 2040 umgekehrt haben. Für die Analyse haben die Macher der Studie die Bevölkerungsvorausberechnung bis 2040 genutzt und verschiedene Szenarien durchgerechnet.
Zum Thema: Sozialräume und drei Szenarien
Für die Menschen ist entscheidend, dass es vor Ort ein Angebot gibt: Daher haben die Gutachter vier Sozialräume definiert und deren jeweilige Struktur untersucht: Die Sozialräume wurden folgend so definiert, dass mindestens 500 dauerstationäre Plätze und mindestens sechs dauerstationäre Pflegeheime je Sozialraum vorhanden sind. Die Kommunen Borgholzhausen, Versmold, Werther (Westf.), Halle (Westf.), Harsewinkel und Steinhagen bilden den Sozialraum Nord. Die Stadt Gütersloh stellt einen eigenen Sozialraum Mitte dar. Schloß Holte-Stukenbrock, Verl und Rietberg bilden den Sozialraum Ost, während die drei verbleibenden Kommunen Herzebrock-Clarholz, Rheda-Wiedenbrück und Langenberg den Sozialraum West bilden. In den rechnerisch niedrig ausgelasteten Sozialräumen West und Ost entsteht bis einschließlich 2025 kein Bedarf, während für die Sozialräume Mitte und Nord bereits im Jahr 2025 der Bedarf an jeweils ungefähr einem dauerstationären Pflegeheim mit rund 80 Plätzen entstehen würde. Bei dieser Berechnung ist aber die Planung von 118 Plätzen noch nicht berücksichtigt worden.
In einem Basisszenario unterstellen die Gutachter für die zukünftige Zahl der Pflegefälle für jede Art der Pflege (vollstationär, ambulant und Pflegegeldempfänger) jeweils die konstanten Pflegequoten des Kreises Gütersloh wie im vorherigen Abschnitt beschrieben und schreiben diese mit der Bevölkerungsvorausberechnung bis 2040 fort. Darüber hinaus haben sie die Szenarien ‚Nachfragereduktion‘ (sinkende Pflegequote), Professionalisierung (steigende Zahlen stationär und ambulant, weniger häusliche Pflege) und Ambulantisierung (ambulante Versorgung wächst zu Lasten der stationären Einrichtungen) und schließlich eine Kombination aus den drei Szenarien. Im Basisszenario rechnen die Gutachter mit einer Zunahme der Pflegebedürftigen um 1,7 Prozent jährlich bis 2040.