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Kita-online-Portal ‚Kivan‘: Zu- und Absageverfahren für einen Kitaplatz oder einen Platz in Kindertagespflege startet
Die Zu- und Absagen werden gleichzeitig von allen Kitas und nacheinander entsprechend der gewählten Prioritäten eins, zwei und drei in dem Programm erteilt. Die Eltern werden per Mail informiert und im Falle einer Zusage aufgefordert, Kontakt mit der Kita oder der Kindertagespflegevermittlungsstelle aufzunehmen.
Für den Fall, dass in allen drei von den Eltern ausgewählten Einrichtungen kein entsprechender Platz frei sein sollte, werden die Eltern gebeten, sich bei einem dringenden Betreuungsbedarf mit dem Jugendamt des Kreises Gütersloh in Verbindung zu setzen. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Jugendamtes werden prüfen, welche Plätze noch zur Verfügung stehen oder gegebenenfalls wieder frei werden und werden in Absprache mit den jeweiligen Einrichtungen den Eltern ein entsprechendes Angebot machen.
Sollten Eltern auf einen Platz im nächsten Kita-Jahr (2022/2023) warten wollen, so können die Eltern ab dem 24. März ihre Bedarfsmeldung in ‚Kivan‘ bearbeiten.
Das Jugendamt des Kreises Gütersloh weist darauf hin, dass seit dem 1. August 2020 die Kinder, die in eine Kindertageseinrichtung oder eine Kindertagespflegestelle aufgenommen werden und mindestens ein Jahr alt sind, die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen gegen Masern erhalten haben müssen (Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention – Masernschutzgesetz – vom November 2019).