- Aktuelles
- Themen
- Tiere & Lebensmittel
- Ordnung
- Bevölkerungsschutz
- Auto, Verkehr & Mobilität
- Geoinformation, Kataster und Vermessung
- Gesundheit
- Bauen, Wohnen, Immissionen
- Jugend
- Bildung
- Kommunales Integrationszentrum
- Kommunales Integrationszentrum Kreis Gütersloh
- Team des Kommunalen Integrationszentrums
- Aktuelles aus dem Kommunalen Integrationszentrum
- Integrationskonzept
- Integration durch Bildung
- Integration als Querschnittsaufgabe
- Kommunales Integrationsmanagement (KIM NRW)
- KOMM-AN NRW Förderung
- Wegweiser Integration im Kreis Gütersloh
- Soziales
- Jobcenter Kreis Gütersloh
- Energie & Klima
- Umwelt
- Wasser
- Unser Kreis
Impfzentrum Kreis Gütersloh
Keine garantierte Zweitimpfung mit AstraZeneca
Sollte der Haus- oder Facharzt die Impfung mit AstraZeneca nicht durchführen, versucht das Impfzentrum den Impfstoff zu bekommen – kann dies aber nicht garantieren. Das Impfzentrum hat auch noch keine Lieferzusage vom Land NRW erhalten. Die Ersatztermine für dieses freiwillige Angebot sind vorher über die Impfzentrum-Hotline unter 05241-85 2960 abzusprechen. Die Personen können nicht einfach so zum Impfzentrum kommen und den Impfstoff von AstraZeneca verlangen. „Wir können die Zweitimpfung mit AstraZeneca nicht garantieren“, so Dr. Michael Hanraths, ärztlicher Leiter des Impfzentrums. „Bislang können wir nur die Zweitimpfung mit BioNTech zusagen.“
Die über 60-jährigen Personen bekommen ihre Zweitimpfung mit AstraZeneca im Impfzentrum, wenn auch ihre Erstimpfung dort erfolgte.
Die generelle Freigabe des Impfstoffes von AstraZeneca betrifft ausschließlich die Praxen und nicht das Impfzentrum.