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Wer darf, sollte direkt über KVWL buchen
Impfzentrum ausgelastet
Jeder, der laut Landeserlass jetzt einen Termin über die KVWL buchen kann, sollte dies umgehend tun. Direkt über die KVWL buchen können jetzt folgende Berufsgruppen aus der Priorisierungsgruppe 3: Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder, Beschäftigte im Lebensmitteleinzelhandel und in Drogeriemärkten, Beschäftigte an weiterführenden Schulen, Beschäftigte im Justizvollzug mit Gefangenenkontakten, Gerichtsvollzieherinnen und -vollzieher, Beschäftigte in den Servicebereichen der Gerichte und Justizbehörden, Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte und Beschäftigte im ambulanten Sozialen Dienst der Justiz. Dazu kommen Kontaktpersonen von Schwangeren und Pflegebedürftigen sowie Eltern von erkrankten, minderjährigen Kindern.
Hinweis: Es haben vermehrt Landwirte über die KVWL einen Impftermin gebucht. Sie sind noch nicht impfberechtigt und werden am Impfzentrum abgewiesen. Landwirte, die einen Termin gebucht haben, sollen diesen wieder über die KVWL freigeben. Sie blockieren die Impftermine für die impfberechtigten Gruppen. In der Priorisierungsgruppe 3 sind Landwirte nicht explizit genannt. Offenbar scheint der Glaube an eine Impfberechtigung durch die Wörter ‚Lebensmittel‘ beziehungsweise ‚Ernährungswirtschaft‘ ausgelöst worden zu sein. Das Land NRW hat gestern lediglich die Beschäftigten im Lebensmitteleinzelhandel aufgerufen, einen Impftermin zu buchen. Besonders relevante Personen aus der Ernährungswirtschaft sind noch nicht an der Reihe und auch zu ihnen werden Landwirte nach bisheriger Definition nicht gezählt. Landwirte können demnach sich erst dann impfen lassen, wenn die Priorisierung aufgehoben ist.