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Anpassung der Zielquoten
Mehr Betreuungsplätze in Tagespflegen und Kitas
Die Zielquote wird vom Kreis für alle zehn Kommunen festgesetzt, für die der Kreis die Aufgaben des Jugendamtes übernimmt. Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück und Verl haben eigene Jugendämter. Die Zielquote gibt den verfügbaren Anteil an Betreuungsplätzen bezogen auf die Anzahl der Kinder in dieser Altersklasse an. Dabei ist sie jedoch kein starrer Wert, sondern dient dem Jugendamt als Orientierungshilfe und kann als Richtlinie je nach Kommune aufgrund örtlicher Gegebenheiten und unterschiedlicher Sozialstrukturen variieren.
In der Altersklasse ab drei Jahren bis zum Schuleintritt lag die bisherige Zielquote bereits bei 98 Prozent in den Kitas und wird nun um einen Prozentpunkt auf 99 Prozent aufgestockt. Die Tagespflegeeinrichtungen werden in dieser Altersklasse lediglich ergänzend nachgefragt. Änderungen ergeben sich vorrangig in der Gruppe der unter Dreijährigen. Um die Nachfrage und die spezifischen Betreuungsbedarfe in den einzelnen Jahrgangsstufen genau zu erfassen, wird diese Altersgruppe zur Zielquotenermittlung noch in drei Unterkategorien aufgeteilt. Für Säuglinge erhöht sich die Quote auf 7 Prozent (Vorher: 5 Prozent). 5 Prozent davon entfallen auf die Kindertagespflegen, die restlichen 2 Prozent auf Kitas. In dieser Altersklasse besteht nur wenig Betreuungsbedarf, da die meisten Eltern vor Ablauf ihrer Elternzeit nicht wieder in den Beruf eintreten.
Für Kleinkinder zwischen eins und zwei Jahren steigt die Nachfrage an, weil viele Eltern ihre Erwerbstätigkeit mit Auslaufen des Elterngeldanspruches wieder aufnehmen. Hier soll das Angebot um 10 Prozent auf dann 50 Prozent erhöht werden. Diese Betreuungsplätze verteilen sich jeweils zur Hälfte auf Kitas und Kindertagespflegen. Die Quote der zwei- bis dreijährigen Kinder erhöht sich ebenfalls um 10 Prozent, von 80 auf 90 Prozent. Dabei wird jedoch lediglich die Quote im Bereich der Kitas erhöht, da besonders dort die Nachfrage gestiegen ist. Die Gründe dafür sind unterschiedlich: Sie reichen von der Berufstätigkeit der Eltern bis hin zu deren Sorge, später keinen Platz mehr in der Wunsch-Kita zu bekommen.
Im U3-Bereich ergänzen Tagespflegen die Kitas in der Erfüllung des Rechtsanspruches auf Kinderbetreuung. Entsprechend des Mehrbedarfes sollen neue Tagespflegepersonen gewonnen werden.