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Neue Vorgaben Quarantäne
Keine rückwirkende Auflösung von Quarantänen
Der Kreis Gütersloh hatte gestern im Vorgriff auf zu erwartende landes- beziehungsweise bundesweit geltende Regeln festgelegt, dass künftig nur noch positiv getestete Kinder und Jugendliche in Quarantäne geschickt werden. „Es mag für die betroffenen Eltern jetzt noch eine Belastung darstellen, die gehofft hatten, ihr Kind könne am Montag wieder in die Schule gehen. Aber wir verhindern für die Zukunft, dass die Kinder und Jugendlichen bei Einzelinfektionen in der Schulklasse oder Kita-Gruppe von einer Quarantäne in die nächste gehen müssen“, betont Dr. Anne Bunte, Leiterin der Abteilung Gesundheit. „Für den Kitabereich müssen wir jetzt aktuell noch eine Ausnahme machen. Dort sind Tests bisher freiwillig über das Land organisiert worden. Sobald wir die Infrastruktur geschaffen haben, bei positiven Fällen die Gruppen zu testen, müssen auch dort nur noch die positiv getesteten Kinder in Quarantäne“, ergänzt Krisenstabsleiter Frank Scheffer. Die Einsatzplanung läuft bereits, das Deutsche Rote Kreuz (DRK) hat seine Unterstützung zugesagt. Geplant ist der Einsatz von gemischten Teams aus dem Rettungsdienst des Kreises, der die bereits existierenden mobilen Teams stellt, und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des DRK. Positive Fälle in Kitas wurden bisher in erster Linie identifiziert, weil sie als Kontaktpersonen im familiären Umfeld getestet werden. Das Land NRW versorgt Kitas mit Lollitests, die Tests sind aber auf freiwilliger Basis.
Für die Pooltestungen an den Grundschulen bleibt es in dem ersten Schritt beim bisherigen Verfahren: Ist ein Pooltest positiv, bleiben die Schülerinnen und Schüler bis zur Poolauflösung zu Hause. Nach der Poolauflösung gehen aber nur die beim PCR-Einzeltest positiv getesteten Kinder in Quarantäne, die anderen Kinder können weiter die Schule besuchen. Die Selbstisolation bis zur Klärung bleibt also unberührt.