Coronaschutzimpfung

Impfaktion für Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 15 Jahren

Die Kinder und Jugendlichen müssen mindestens 12 Jahre alt sein und im Idealfall von beiden Elternteilen begleitet werden. Kann nur ein Erziehungsberechtigter mitkommen – das ist zwingend erforderlich – muss eine Vollmacht des anderen Elternteils mitgebracht werden. Für die Kinder und Jugendlichen stehen zwei Kinderärzte bereit, die nach dem Aufklärungs- und Beratungsgespräch mit den Eltern die Impfung vornehmen werden. Zum Einsatz kommt in dieser Altersklasse der Impfstoff von BioNTech/Pfizer.

Anders als bei den Erwachsenen, die spontan zum Impfzentrum kommen dürfen, brauchen Minderjährige unter 16 Jahren einen Termin. Den können die Eltern ab Mittwochmorgen, 4. August, 8 Uhr über die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) reservieren. Das geht online über das Buchungsportal der KVWL www.116117.de oder per Telefon 0800 116 117 02. Alternativ können die Termine auch über die Hotline des Impfzentrums gebucht werden. Diese ist unter der Telefonnummer 05241 85 2960 montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr besetzt.

Das Impfangebot für Kinder und Jugendliche gilt am Wochenende, nicht unter der Woche und ausschließlich im Impfzentrum des Kreises Gütersloh – nicht in der mobilen Impfstation oder im Impfbus. Hier können sich nur Erwachsene sowie Personen ab 16 Jahren, die von einem Erziehungsberechtigten begleitet werden, impfen lassen.