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Ausweitung des Impfangebotes
Impferlaubnis für weitere Berufsgruppen
Ab der kommenden Woche erhält das Impfzentrum zusätzliche Lieferungen des AstraZeneca Impfstoffes für die weiteren Berufsgruppen. „Wir sind froh, dass wir das Impfangebot nun ausweiten und unseren Betrieb hochfahren können. Je mehr Leute sich impfen lassen, desto eher können wir eine Immunität in der Bevölkerung erreichen“, betont Bernhard Riepe, Leiter des Impfzentrums Kreis Gütersloh. Alle Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher sowie Pflegepersonal, die das Impfangebot annehmen wollen, sollen sich bei ihrem Arbeitgeber melden. Die Einrichtungen können Listen mit den impfwilligen Mitarbeitern anlegen und so gesammelt Termine für sie im Impfzentrum vereinbaren.
Bisher waren vorrangig Berufsgruppen aus der Priorisierungsgruppe 1 wie Rettungskräfte und Pflegepersonal aus vollstationären Einrichtungen impfberechtigt. Alle Mitarbeitenden der drei Rettungsdienst-Träger im Kreis Gütersloh, die sich impfen lassen wollten, haben bereits ihre Erstimpfung erhalten. In dieser Woche erhält medizinisches Personal wie beispielsweise Hausärzte, Zahnärzte, Physiotherapeuten oder Hebammen ihre Schutzimpfung im Impfzentrum. Am gestrigen Montag starteten für die ersten Seniorinnen und Senioren über 80 Jahre die Zweitimpfungen im Impfzentrum.
Derzeit hat das Impfzentrum des Kreises Gütersloh sechs von acht Impfstraßen im Zweischichtsystem geöffnet: In vier wird der Impfstoff von BioNTech an die älteren Mitbürger verimpft, in zwei Straßen erhalten Impfwillige aus den entsprechenden Berufsgruppen ihre Schutzimpfung mit AstraZeneca. Bei Fragen rund um die Impferlaubnis und den Termin können sich Interessenten an die Impf-Hotline unter 05241 85 2960 wenden.
Personen, die aufgrund ihrer Vorerkrankungen ein hohes Risiko für einen schweren oder sogar tödlichen Krankheitsverlauf im Falle einer Coronainfektion haben, werden voraussichtlich ab Ende März ein gesondertes Impfangebot erhalten. Dazu hat die Landesregierung NRW einen gesonderten Erlass angekündigt. Sobald dieser vorliegt und weitere Informationen zur Umsetzung bekannt sind, wird der Kreis Gütersloh unmittelbar informieren.