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Coronaschutzimpfung
Sonderaktion für Jugendliche ab 16 Jahren
„Nachdem wir den Schulabsolventen ab 18 Jahren ein Impfangebot gemacht haben, möchten wir nun auch den jüngeren Schülerinnen und Schülern sowie Auszubildenden die Möglichkeit geben, sich bei uns im Impfzentrum gegen das Coronavirus impfen zu lassen“, fasst Bernhard Riepe, Leiter des Impfzentrums Kreis Gütersloh zusammen. Eingesetzt wird der Impfstoff von BioNTech/Pfizer. Ganz wichtig: Die Jugendlichen müssen am Tag ihrer Impfung 16 Jahre alt sein. Wer jünger ist, darf nicht im Impfzentrum geimpft werden und muss sich dafür an den Kinder- und Jugendarzt wenden. Mitbringen müssen die impfwilligen Jugendlichen daher ihren Personalausweis, ihre elektronische Gesundheitskarte und ihren Impfausweis. Da die Jugendlichen noch nicht volljährig sind, muss der Aufklärungsbogen sowie der Anamnese und Einwilligungsbogen zur Coronaschutzimpfung zusätzlich von einem Erziehungsberechtigten mit unterschrieben werden. Diese können entweder als Begleitperson ihres Kindes mit ins Impfzentrum kommen und an dem Aufklärungsgespräch mit dem Arzt teilnehmen oder sie unterzeichnen die Unterlagen im Vorfeld. Diese können auf der Internetseite des Impfzentrums Kreis Gütersloh unter www.kreis-guetersloh.de/impfzentrum heruntergeladen werden und müssen dann ausgedruckt und unterschrieben mit zum Impfzentrum gebracht werden.
Die Zweitimpfungen sind in vier Wochen am Samstag, 31. Juli und Sonntag, 1. August. (Update vom 2.Juli) Diese Termine sind verbindlich und können nicht verschoben werden. Wer also zu diesem Zeitpunkt im Urlaub ist oder anderweitig verhindert sein sollte, kann an dieser Impfaktion nicht teilnehmen.