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Vorsorge gegen die Verbreitung des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2)
Gesundheitsamt rät zur Beachtung von Hygieneregeln
Um sich vor einer Ansteckung zu schützen, empfiehlt das Gesundheitsamt die gleichen Schutzmaßnahmen zu beachten wie auch für andere Atemwegserkrankungen (zum Beispiel Virusgrippe / Influenza oder grippale Infekte): Benutzung von Einmaltaschentüchern, häufiges gründliches Händewaschen, enge körperliche Kontakte vermeiden und das Niesen in die Ellenbeuge und nicht in die Hand.
Die frühen und leichten Symptome der Erkrankung wie Husten oder Schnupfen ähneln denen in dieser Jahreszeit auftretenden grippalen Infekten und der ‚echten‘ Virusgrippe (Influenza).
Nur bei Kontakt zu nachweislich Erkrankten oder einem Aufenthalt in einem Risikogebiet für die Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus in den vergangenen 14 Tagen, besteht bei grippalen Symptomen der Verdacht auf eine Erkrankung mit diesem neuartigen Coronavirus. Aktuelle Informationen hierzu gibt es auf den Seiten des Robert-Koch-Institutes (www.rki.de).
Das Gesundheitsamt des Kreises weist darauf hin, dass sich diese Personen mit Symptomen (begründete Verdachtsfälle) zuerst telefonisch an den Hausarzt oder dem hausärztlichen Notdienst wenden sollten. Ob ein Labortest auf das neuartige Coronavirus erforderlich ist, entscheidet dann der Hausarzt.
Für allgemeine Informationen hat das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium darüber hinaus eine Bürgertelefon unter der Nummer (0211) 855 47 74 geschaltet.
Generelle Infos für Bürgerinnen und Bürger gibt es unter https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-2019-ncov.html
Der Kreis Gütersloh informiert seit Ende Januar regelmäßig die Kassenärztliche Vereinigung, die Krankenhäuser und Rettungsdienste im Kreis, so dass diese zum Management beim neuartigen Coronavirus vorbereitet sind.
Der Kreis beobachtet kontinuierlich die Informationen und Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts, um über alle aktuellen Veränderungen informiert zu sein. In dem Moment, indem hier im Kreis ein begründeter Verdachtsfall auftreten sollte, gibt es ein zwischen Gesundheitsamt, Rettungsdienst und Krankenhaus abgestimmtes Vorgehen. Interne Abstimmungsstrukturen sind bereits etabliert.
Infos zur Patientenhotline der Kassenärztlichen Vereinigung finden Sie hier.