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Masken-Demo vor dem Kreishaus Gütersloh
Kreisverwaltung erreicht Eltern-Schreiben zur Maskenpflicht von Kindern
Im Anschluss an die Anti-Maskendemo vor dem Kreishaus meldeten sich zahlreiche Schulleiter aus dem Kreis Gütersloh und betonten ihr Unverständnis. An ihren Schulen wird die Maskenpflicht überwiegend akzeptiert. Die Maskenpflicht gilt für alle Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5, soweit sie nicht aufgrund von medizinischen Gründen von der Pflicht befreit sind. Diese Regelungen gehen aus der Corona-Betreuungsverordnung hervor, die auf Landesebene verabschiedet wurden. Eine Gefährdungsbeurteilung ist nicht notwendig, da es sich hierbei um keine arbeitsschutzrechtliche Entscheidung handelt.