- Aktuelles
- Themen
- Tiere & Lebensmittel
- Ordnung
- Bevölkerungsschutz
- Auto, Verkehr & Mobilität
- Geoinformation, Kataster und Vermessung
- Gesundheit
- Wegweiser Gesundheit
- Förderung Medizinstudierender
- Beratung & Information
- BIGS - Gesundheit & Selbsthilfe
- Infektionskrankheiten
- Gesundheitsbezogener Hitzeschutz
- Hygiene, Trinkwasser und Umwelt
- Gesundheitskonferenz und Gesundheitsberichte
- Kinder & Jugendliche
- Koordinationsstelle für Ernährung und Bewegung im Offenen Ganztag
- Bauen, Wohnen, Immissionen
- Jugend
- Bildung
- Kommunales Integrationszentrum
- Kommunales Integrationszentrum Kreis Gütersloh
- Team des Kommunalen Integrationszentrums
- Aktuelles aus dem Kommunalen Integrationszentrum
- Integrationskonzept
- Integration durch Bildung
- Integration als Querschnittsaufgabe
- Kommunales Integrationsmanagement (KIM NRW)
- KOMM-AN NRW Förderung
- Wegweiser Integration im Kreis Gütersloh
- Soziales
- Jobcenter Kreis Gütersloh
- Energie & Klima
- Umwelt
- Wasser
- Unser Kreis
Corona-Situation im Kreis Gütersloh
126 Personen mit Corona infiziert
Auch wenn sich die Zahl der Neuinfektionen derzeit auf einem niedrigen Niveau bewegt, bedeutet das noch lange keine Entwarnung. Aktuell betreuen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes im Kreis Gütersloh mehr als 1.750 Kontaktpersonen, die sich in Quarantäne befinden. Wie viele Personen sich tatsächlich infiziert haben, ist nicht bekannt. „Die Krankheit verläuft nicht immer nach einem speziellen Muster. Es gibt Personen, die asymptomatisch, das heißt ohne Beschwerden und Krankheitsanzeichen sind und demnach gar nicht wissen, dass sie das Virus in sich tragen“, betont Krisenstabsleiter Thomas Kuhlbusch. „Deshalb ist und bleibt das Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln das A und O, zumal diese Woche ein Teil der kontaktreduzierenden Maßnahmen gelockert wurde.“
Nach der ab Montag wirksamen Änderung des Coronaschutzverordnung soll daher überall dort, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, eine textile Mundnasenbedeckung getragen werden. Für Kunden und Beschäftigte ist das Tragen einer textilen Mundnasenbedeckung Pflicht,
· in Verkaufsstellen und Handelsgeschäften, auf Wochenmärkten, bei der Abholung von Speisen und Getränken innerhalb von gastronomischen Einrichtungen,
· auf Allgemeinflächen von Einkaufszentren, Shopping Malls, Factory Outlets und vergleichbaren Einrichtungen, in Verkaufs- und Ausstellungsräumen von Handwerkern und Dienstleistern,
· bei der Erbringung und Inanspruchnahme von Handwerks- und Dienstleistungen, die ohne Einhaltung eines Sicherheitsabstands von 1,5 Metern zum Kunden erbracht werden außer beim Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr,
· in Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens und
· bei der Nutzung von Beförderungsleistungen des Personenverkehrs.
Kommune: | Bestätigte Fälle aktuell | Bestätigte Fälle Vortag | Todesfälle |
Borgholzhausen | 18 | 18 | 0 |
Gütersloh | 117 | 117 | 2 |
Halle (Westf.) | 45 | 45 | 5 |
Harsewinkel | 62 | 62 | 1 |
Herzebrock-Clarholz | 23 | 23 | 0 |
Langenberg | 14 | 14 | 0 |
Rheda-Wiedenbrück | 69 | 69 | 0 |
Rietberg | 72 | 72 | 1 |
Schloß Holte-Stukenbrock | 33 | 33 | 1 |
Steinhagen | 54 | 54 | 6 |
Verl | 32 | 32 | 0 |
Versmold | 34 | 34 | 0 |
Werther (Westf.) | 15 | 15 | 1 |
Summe | 588 | 588 | 17 |
Davon genesen | 445 | 442 |
|
|
|
|
|
www.kreis-guetersloh.de/corona
Gegenüber den gestern gemeldeten Zahlen haben sich drei Änderungen ergeben. Diese sind darauf zurückzuführen, dass nach den Vorgaben des Landes nur laborbestätigte und nicht auch klinisch-bestätigte Fälle statistisch erfasst werden. Insofern hat sich die Zahl der Fälle in Gütersloh um zwei Fälle (davon ein Todesfall) und in Verl um einen Fall im Vergleich zu den gestern veröffentlichten Zahlen verringert.