Einreise aus Großbritannien und Südafrika

Test und Quarantäne erforderlich

infektionsabwehr

Die zehn Tage werden ab dem Tag der Ausreise aus den betreffenden Ländern gerechnet. Zudem müssen sich die betroffenen Personen unmittelbar vor oder bei der Einreise und dann nochmals nach fünf Tagen auf das Corona-Virus testen lassen. So kann die Quarantäne vorzeitig beendet werden, falls der Test auch nach fünf Tagen noch negativ ist und die Person keine Erkrankungssymptome zeigt.

 

Rückwirkend gilt die Quarantäne auch für alle Personen, die seit dem 11. Dezember aus Großbritannien oder Südafrika eingereist sind. Sie sind verpflichtet, sich bis zehn Tage nach der Ausreise in Quarantäne zu begeben und sich fünf Tage nach der Einreise testen lassen. Die jetzt rückwirkend angeordneten Maßnahmen dienen dazu, eine Einschleppung des mutierten Corona-Erregers aus den beiden Staaten zu vermeiden.

 

Kontakt:

Kreis Gütersloh, Abteilung Gesundheit

Quarantänemanagement: 05421 / 85-4500