Auch samstags und sonntags, mehr Anspruchsberechtigte

Land weitet Notfallbetreuung ab Montag aus

Ab Montag, 23. März, steht die Notfallbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien grundsätzlich mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung. Das hat das Land NRW mitgeteilt. Das Schulamt für den Kreis Gütersloh weist zudem daraufhin, dass alle Grundschulen im Kreis weiterhin zu den üblichen Zeiten erreichbar sind, um auch neue Anmeldungen für die Gruppen anzunehmen.

 

Die Notfallbetreuung hatte das Land NRW eingerichtet, nachdem am 18. März die Schulen und Kitas wegen der Coronaepidemie geschlossen worden sind. In ganz NRW bieten die Schulen insbesondere für die Klassen 1 bis 6 eine Notbetreuung an, wenn deren Eltern in ihren Berufen unabkömmlich sind, weil sie in Bereichen der kritischen Infrastruktur arbeiten. Wo ein Ganztagsangebot besteht, ist ab sofort auch eine Betreuung aller Schülerinnen und Schüler bis in den Nachmittag sichergestellt. Dies gilt unabhängig davon, ob das jeweilige Kind einen Ganztagsplatz hat.


Link zum Formular:
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts.pdf


Die aktualisierte FAQ-Liste finden Sie hier:
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html