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Kick-Off-Veranstaltung zur Umsetzung der Landesinitiative
Durchstarten in Ausbildung und Arbeit
Bei der Umsetzung der Landesinitiative fungiert das Kommunale Integrationszentrum des Kreises als Ansprechpartner, es entwickelt und setzt das Programm gemeinsam mit vielen eng beteiligten Kooperationspartnern für den Kreis Gütersloh um. „Für eine erfolgreiche Umsetzung der Initiative ist die enge Zusammenarbeit mit den Akteuren hier vor Ort entscheidend – wir freuen uns sehr über Ihre Unterstützung!“, damit begrüßte Sandra Jürgenhake, Leiterin der Abteilung Bildung beim Kreis, die Veranstaltung.
Agnes Heuvelmann vom Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen und Dr. Stefan Buchholt von der Landesweiten Koordinierungsstelle Kommunale Integrationszentren stellten die Landesinitiative mit seinen Strukturen und Inhalten vor: In sechs Förderbausteinen, wovon für die Bausteine 1 bis 4 vom Kommunalen Integrationszentrum selbst eine Mittelbeantragung erfolgen kann, sollen volljährige Neuzugewanderte im Alter zwischen 18 bis 27 Jahren individuell in ihrem Weg in die Ausbildung oder Arbeitstätigkeit unterstützt werden. Hierzu werden derzeit Projekte und Angebote geplant und entwickelt, die dem Personenkreis in Spracherwerb und ihrer Weiterqualifizierung spezifische Förderung bietet.
Im Kreis Gütersloh konzentriert man sich besonders auf die derzeitige Bedarfsermittlung und kurzfristig notwendige Konzepterstellung im Rahmen der Mittelbeantragung.
In Arbeitsgruppen erarbeiteten die Teilnehmenden Impulse für die weitere inhaltliche Konzeptionierung. Mit diesen Anregungen wird in den kommenden Wochen weiter an der Umsetzung der Landesinitiative gearbeitet.
Zum Thema: Die Landesinitiative Durchstarten in Ausbildung und Arbeit
Die Landesinitiative Durchstarten in Ausbildung und Arbeit ist eine gemeinsame Initiative des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) und des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) des Landes Nordrhein-Westfalens. Sie wird bis zum Ende ihrer Förderdauer zum 30. Juni 2022 mit 50 Millionen Euro unterstützt, die der Landtag der Landesregierung hierfür zur Verfügung gestellt hat. Die Förderrichtlinie ist mit dem 18. Dezember 2019 in Kraft getreten.
Ziel der Initiative ist es, junge Menschen mit individuellem Unterstützungsbedarf – insbesondere Geflüchtete mit Duldung und Gestattung, die in der Regel 18 und nicht älter als 27 Jahre alt sind – im Sinne einer nachhaltigen Integration spezifisch zu fördern. So soll die Förderung dazu beitragen, dass der Personenkreis direkt oder perspektivisch ihren Lebensunterhalt selbständig durch die Aufnahme einer Ausbildung oder Arbeitstätigkeit bestreiten kann.
Weitere Informationen zur Landesinitiative sind auch auf der offiziellen Internetseite www.durchstarten.nrw zu finden.