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Kooperation Kreishandwerkerschaft und Jobcenter
Informationsveranstaltung für Handwerksbetriebe im Kreishaus
„Natürlich arbeiten wir auf vielen Ebenen bereits gut miteinander. Mit der Kooperationsvereinbarung wollen wir ein Signal setzen – auch in Richtung unserer eigenen Mitglieder“, erklärte Effertz und kündigte gleich die erste Veranstaltung der beiden Akteure an. Am 30. Januar informiert das Jobcenter Vertreter von Handwerksbetrieben über die verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten des Jobcenters. Bisher haben sich schon 27 Betriebe angemeldet, Effertz wünscht sich, dass da noch ein paar dazu kommen. Anmeldungen nimmt die Petra Hubrich von der Kreishandwerkerschaft unter Telefon 05241/234840 entgegen. „Zu viel kann man gar nicht für das Handwerk tun“, betonte Adenauer. Die Kooperationsvereinbarung komme vielleicht gerade zum richtigen Zeitpunkt. In Zeiten, in denen davon die Rede sei, dass die industrielle Konjunktur etwas abkühle, sei es sinnvoll, das Handwerk verstärkt in den Focus zu rücken.
Am 30. Januar startet die Informationsveranstaltung für Handwerksbetriebe um 17 Uhr im Kreishaus Gütersloh, Sitzungssaal 1. Themen werden unter anderem sein: Ausbildungsvermittlung im Jobcenter sowie die ‚betriebliche Einzelumschulung‘ für erwachsene Bewerber. Gerade die letztgenannte Form der Fachkräftequalifizierung sei bei vielen Handwerksbetrieben noch unbekannt und das Jobcenter sehe durchaus Potenzial, noch mehr Leistungsberechtigte – insbesondere auch Migranten und Flüchtlinge – beruflich im und für das Handwerk zu qualifizieren. Die ‚betriebliche Einzelumschulung‘ ist eine Qualifizierung für Erwachsene, aber abschlussorientiert: Das heißt, der Kandidat hat am Ende einen Berufsabschluss mit Gesellenprüfung. Umschulung suggeriert, dass die Kandidaten bereits einen Abschluss hätten, das ist nicht notwendig. Man muss mindestens 25 Jahre alt sein. Die Handwerksbetriebe und die Kandidaten werden durch das Jobcenter oder einen beauftragten Dienstleister begleitet. Einige Kernelemente: Das Jobcenter zahlt das Arbeitslosengeld II weiter, die Betriebe zahlen lediglich eine geringe Ausbildungsvergütung. Die wird aber nur zum Teil auf die ALG II-Leistungen angerechnet, so dass den Umschülern auf jeden Fall mehr Geld zur Verfügung steht als vorher. Auch einen eventuellen Stützunterricht finanziert das Jobcenter.