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Entwurf des Arbeitsmarktprogramms 2020
Berufliche Integration von Frauen als Schwerpunkt
Die Prinzipien ‚Fachkräfte entwickeln‘, ‚Arbeitskräfte vermitteln‘, ‚Teilhabe ermöglichen‘ bestimmen weiterhin das arbeitsmarktbezogene Handeln des Jobcenters. Denn der Fachkräftemangel, die Digitalisierung der Arbeitswelt und die Zuwanderung sind immer noch bestimmende Themen für die Wirtschaft des Kreises. 14,2 Millionen Euro stehen dem Jobcenter in diesem Jahr für die Umsetzung des Programms zur Verfügung. Nach Diskussion des Entwurfs des Arbeitsmarktprogramms in den Fraktionen soll das Programm im März dieses Jahres im Kreistag beschlossen werden.
Fachkräfte entwickeln
Der Fachkräftemangel bleibt weiterhin ein dominierendes Thema für kleinere wie größere Betriebe in Ostwestfalen. „Wir wissen, dass gut drei Viertel aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten über keine abgeschlossene Ausbildung verfügen und etwas mehr als zwei Fünftel keinen Schulabschluss haben“, berichtete Björn Haller, Abteilungsleiter Steuerung des Jobcenters. „Vor diesem Hintergrund und auch hinsichtlich der fortschreitenden Digitalisierung ist die Aus- und Weiterbildung ein wesentlicher Faktor für die Standortsicherung.“ Von daher sei es sehr wichtig, geeignete Personen für Qualifizierungsmaßnahmen frühzeitig zu identifizieren. „Potentielle Teilnehmer finden sich in fast allen Gruppen der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten“, so Haller. Der wichtigste Baustein zur Entwicklung von Fachkräften ist die Förderung der beruflichen Weiterbildung, wobei Umschulungen einen besonderen Schwerpunkt bilden. Ebenso zentral für die Fachkräfteentwicklung im Jobcenter ist die Ausbildungsförderung und -vermittlung, die insbesondere jungen Menschen, die bislang über keine abgeschlossene Ausbildung verfügen, zugutekommen soll. Um den Herausforderungen der Digitalisierung zu begegnen, soll außerdem eine Gruppenmaßnahme durchgeführt werden, die es Menschen im SGB II-Leistungsbezug ermöglicht, in diesem Feld Kompetenzen auszubauen oder zu erwerben.
Arbeitskräfte vermitteln
In 2020 und den Folgejahren soll ein Hauptaugenmerk auf die Vermittlung von Frauen in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gelegt werden. „Die Integrationsquote der Frauen in 2019 bleibt mit 16,4 Prozent weit hinter der der Männer mit 33,9 Prozent zurück. Das wollen wir ändern“, betonte Fred Kupczyk, Dezernent des Jobcenters Kreis Gütersloh. Die Integrationsquote der Frauen gibt den prozentualen Anteil der integrierten Frauen an der Gesamtmenge der weiblichen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten an, die in den vergangenen zwölf Monaten in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vermittelt werden konnten. Vor diesem Hintergrund zählen in diesem Jahr schwerpunktmäßig Angebote zum Wiedereinstieg ins Berufsleben und zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie wohnortnahe Unterstützungsangebote für Alleinerziehende zu den Handlungsfeldern des Jobcenters. Generell steht für einen Großteil der Menschen im SGB II-Leistungsbezug die Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Mittelpunkt der Integrationsstrategie, unmittelbar oder nach einer Weiterbildung. Hier geeignete Stellenangebote zu recherchieren gehört mit zu den Aufgaben der Arbeitsberaterinnen und Arbeitsberater des Jobcenters. Darin unterstützt werden sie vom hausinternen Unternehmensservice, der einen engen Kontakt zu den Arbeitgebern der Region pflegen. Auch die Gruppe der Zuwanderer bleibt weiterhin im Blick des Jobcenters. „Der Erwerb deutscher Sprachkenntnisse ist die Voraussetzung für eine erfolgreiche berufliche Integration. Aber auch danach fehlt manchmal die berufliche Perspektive“, erläuterte Kupczyk. Hier sollen Angebote zur beruflichen Orientierung in Werkstätten bis zur Verbesserung berufsbezogener Deutschkenntnisse helfen, die Menschen in Arbeit zu bringen.
Teilhabe ermöglichen
Das Jobcenter des Kreises Gütersloh legt ein besonderes Augenmerk auf die berufliche Integration und soziale Teilhabe von Menschen mit gesundheitlichen und behinderungsbedingten Beeinträchtigungen. Wenn eine kurz- oder mittelfristige berufliche Integration weder durch eine Qualifizierung noch durch eine unmittelbare Vermittlung in Arbeit realistisch erscheint, steht die grundlegende Ermöglichung der beruflichen und sozialen Teilhabe im Vordergrund. Eine nicht geringe Zahl von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bedarf aufgrund psychosozialer und/oder gesundheitlicher Beeinträchtigungen einer langfristigen Förderung, um an den Arbeitsmarkt herangeführt werden zu können. „Wir beabsichtigen in Eigenregie ein Konzept für die Beratung und Förderung dieser Menschen zu entwickeln und umzusetzen“ erklärte Haller. „Das Konzept soll darauf ausgerichtet sein, Kompetenzen und Instrumente relevanter Akteure und Institutionen systematisch zusammenzuführen und miteinander zu verzahnen.“ Mit diesem Konzept sollen auch bewährte Beschäftigungsmöglichkeiten in Form von Arbeitsgelegenheiten oder auch die Fördermöglichkeiten des Teilhabechancengesetzes verbunden sein, die durch kommunale Eingliederungsleistungen ergänzt werden können. „Bei allen Aktivitäten, die mit dem Leitprinzip ‚Teilhabe ermöglichen‘ verknüpft sind, steht die Zielsetzung im Fokus, die Beschäftigungsfähigkeit der betroffenen Menschen wiederherzustellen oder zu erhalten und ihre soziale Integration zu gewährleisten“, betonte Kupczyk.