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Die häufigsten Fragen an der Corona-Hotline
Symptome, Quarantäne und Zugang zum Testzentrum
1. Was ist ein direkter Kontakt zu einem bestätigen Corona-Fall?
→ Wenn Sie mindestens einen 15-minütigen Gesichtskontakt (face-to-face ), das heißt unter 1 bis 2 Meter Abstand hatten.
2. Ich hatte in den letzten 14 Tagen direkten Kontakt mit einem Menschen, der eine durch Laboruntersuchung bestätigte Infektion mit SARS-CoV2 (Coronavirus) hat. Was muss ich tun?
→ Bleiben Sie zuhause, meiden Sie direkte Kontakte zu weiteren Personen und melden sie sich beim Gesundheitsamt zwecks Klärung der weiteren Schutzmaßnahmen.
→ Sollten Sie Symptome entwickeln (Husten, Fieber, Kurzatmigkeit, Muskel-/Gelenkschmerzen, Halsschmerzen, Kopfschmerzen, Übelkeit, verstopfte Nase, Durchfall), nehmen Sie telefonisch Kontakt zu Ihrem Hausarzt/-ärztin zwecks Klärung der weiteren Vorgehensweise auf.
Nur über diesen Weg wird ein gegebenenfalls erforderlicher Test veranlasst. Bei einem begründeten Verdacht erfolgt über Ihren Hausarzt eine Meldung an das zuständige Gesundheitsamt.
3. Ich habe Symptome, aber keinen bewussten Kontakt mit einem positiv bestätigten Fall / Verdachtsfall und war auch nicht in einem Risikogebiet. Was soll ich tun?
→ Sollten die Symptome stärker werden, melden Sie sich telefonisch bei Ihrem Hausarzt/-ärztin.
→ Möglicherweise sind Sie erkältet, haben einen grippalen Infekt und es handelt sich nicht um den Corona-Erreger.
→ Beachten Sie dennoch alle Hygienemaßnahmen und halten Sie Abstand (über 2 Meter) zu anderen Menschen, waschen Sie sich häufiger die Hände, niesen oder husten Sie in die Ellenbeuge.
4. Mein Hausarzt hat gesagt, beim Gesundheitsamt bekomme ich einen Termin für das Testzentrum.
→ Das ist nicht richtig!
Im Regelfall kann nur ein niedergelassener Arzt Sie in einem Testzentrum anmelden.
Sie bekommen dann vom Testzentrum den Termin mitgeteilt.
5. Mein Arbeitgeber hat mich nach Hause geschickt und ich darf erst wiederkommen, wenn ich ein negatives Testergebnis vorlegen kann. Wo kann ich einen Test machen?
→ Derzeit werden in der Regel nur Menschen getestet, die einen begründeten Verdacht der Ansteckung aufweisen und Ihren Hausarzt/-ärztin kontaktiert haben.
→ Einen Test ohne Krankheitssymptome machen zu lassen, macht in der Regel keinen Sinn.
Ein negativer Test verkürzt nicht die angeordnete oder freiwillige Quarantänezeit, da immer die 14-tägige Inkubationszeit, also die Zeit zwischen Ansteckung und möglichem Ausbruch der Erkrankung, abgewartet werden muss.
→ Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber über die Sachlage und weisen sie darauf hin.
6. Ich komme gerade aus einem Risikogebiet wieder. Was soll ich jetzt tun?
→ Die Listung der Risikogebiete finden Sie auf den Seiten des Robert-Koch-Instituts (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html)
Haben Sie Symptome?
→ Bleiben Sie zuhause, meiden Sie direkte Kontakte zu weiteren Personen. Nehmen Sie telefonisch Kontakt zu ihrem Hausarzt auf und weisen sie auf ihre Reisevorgeschichte hin.
Haben Sie keine Symptome?
→ Symptomlosen Reiserückkehrern wird vom Robert-Koch-Institut empfohlen, 14 Tage zu Hause zu bleiben. Besprechen Sie das gegebenenfalls mit Ihrem Arbeitgeber. Sie sollten Ihre übrigen persönlichen Kontakte zu anderen Personen einstellen oder reduzieren. Das Betreten von Gemeinschaftseinrichtungen, unter anderem Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder, Schulen und Heime für überwiegend minderjährige Betreute, Krankenhäuser, stationäre Pflegeeinrichtungen, Berufs- und Hochschulen ist Rückkehrern aus Risikogebieten 14 Tage nach Rückkehr verboten.
→ Halten Sie Maßnahmen der Basishygiene ein: Abstand (über 2 Meter) zu anderen Menschen, waschen Sie sich häufiger die Hände, niesen oder husten Sie in die Ellenbeuge.
→ Wenn Sie Unsicherheiten haben, können Sie sich beim Gesundheitsamt melden - müssen es aber nicht.
7. Ich habe mich freiwillig in Quarantäne begeben. Wer stellt mir eine Bescheinigung für den Arbeitgeber aus?
→ Eine selbstbestimmte Quarantäne, zum Beispiel nach einer Reiserückkehr aus einem Risikogebiet oder Gebiet mit gehäuftem Auftreten von Erkrankungsfällen ist empfohlen, wird aber amtlich nicht bescheinigt.
→ In amtlicher Quarantäne begeben sich nur Menschen, die direkten Kontakt mit einem bestätigten „Fall“ bzw. mit einem „Verdachtsfall“ hatten (der durch einen Test zum bestätigten Fall wird, unabhängig von eigenen Symptomen). Diese Personen haben Kontakt mit dem Gesundheitsamt und erhalten auf Antrag eine Quarantäne-Bestätigung.
Der Kontakt zu einer Kontaktperson, also zu einer Person, die Kontakt zu einem bestätigten Fall hatte, begründet keine Quarantäne.
8. Ich bin im Pflegeberuf beziehungsweise medizinischem Beruf tätig und hatte direkten Kontakt zu einem bestätigtem „Fall“ beziehungsweise „Verdachtsfall“?
→ Bleiben Sie zuhause, meiden Sie direkte Kontakte zu weiteren Personen und rufen Sie Ihren Hausarzt/-ärztin an. Nur über diesen Weg erhalten Sie einen Termin im Testzentrum.
→ Bitte melden Sie sich im Gesundheitsamt und informieren Sie uns.
9. Wie kann ich mich als Einzelner schützen?
→ Halten Sie Abstand (über 2 Meter) zu anderen Menschen!
→ Verzichten Sie auf Händeschütteln!
→ Waschen Sie sich häufiger die Hände, zum Beispiel vor und nach der Toilette, vor dem Essen, nach dem Einkauf gründlich mit Seife mindestens 20 bis 30 Sekunden!
→ Fassen Sie sich möglichst wenig ins Gesicht, um etwaige Krankheitserreger nicht über die Schleimhäute von Augen, Nase oder Mund aufzunehmen!
→ Desinfektionsmittel sind im privaten Umfeld nicht notwendig!
→ Lüften Sie häufiger Ihre Wohnräume!
→ Menschen, die an einer Atemwegserkrankung leiden, sollten, wenn möglich, zu Hause bleiben.
Weitere Informationen finden Sie unter www.infektionsschutz.de
Hier die FAQs von infektionsschutz.de