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Das Kontaktpersonenmanagement des Kreises Gütersloh
Detektivarbeit zur Eindämmung der Pandemie
Sieben Tage im Schichtbetrieb ist das 35-köpfige Team, darunter zwölf Soldatinnen und Soldaten, im Einsatz. Die Mitarbeitenden eröffnen Fallakten, erfassen und registrieren die Kontaktpersonen, ermitteln deren Ansteckungsrisiko, sprechen Quarantänen aus und betreuen die Betroffenen während der häuslichen Isolation. „Das ist detektivische Kleinstarbeit“, erläutert Fortkord. „Mittlerweile priorisieren wir Fälle, die mit vulnerablen, also besonders verletzliche Gruppen, in Verbindung stehen.“ Potentielle Kontaktpersonen sollten nicht erst auf den Anruf des Gesundheitsamtes warten, sondern eigenverantwortlich handeln, indem sie ihre privaten Kontakte einschränken und besonders auf die allgemeinen Hygienemaßnahmen achten. Nach Absprache mit dem jeweiligen Arbeitgeber kann sich eine Kontaktperson auch vor Anruf des Gesundheitsamtes in häusliche Isolation begeben. „Wir versuchen, so schnell es uns möglich ist, Kontakt aufzunehmen und den Fall zu klären“, betont Fortkord. Aber immer wieder fehlen Daten zur Erreichbarkeit und es muss aufwendig nachgeforscht werden.
Ob die Betroffenen in Quarantäne müssen, entscheidet das Kontaktpersonenmanagement anhand der Ergebnisse. Das Team teilt die Kontaktpersonen in zwei Gruppen ein: Die sogenannten Kategorien 1 und 2. In Kategorie 1 fallen Personen, die einen direkten Kontakt ohne Maske und einem Abstand unter anderthalb Metern von mehr als 15 Minuten mit einem bestätigten Infizierten hatten. Aufgrund des hohen Infektionsrisikos müssen diese Personen in jedem Fall in Quarantäne. Auch Singen, Feiern und Sport in geschlossenen Räumen kann eine Quarantäne zur Folge haben. Wer weniger als 15 Minuten Kontakt zu einem Infizierten hatte und dabei den Mindestabstand eingehalten hat, hat ein geringeres Ansteckungsrisiko und könnte um eine Quarantäne herumkommen. „Bei dieser Entscheidung spielen viele Faktoren eine Rolle“, erläutert Sowa. „Regelmäßiges Lüften kann, zum Beispiel im Büro, den ausschlaggebenden Unterschied zwischen Kategorie 1 und 2 ausmachen.“
Mit dieser Einordnung ist der Fall für das Team jedoch noch nicht abgeschlossen. Fragen zum Ablauf, mögliche Symptome, Verhalten, wenn diese auftreten sollten – die Mitarbeitenden stehen nicht nur beratend zur Seite und helfen bei fachlichen Belangen, sondern werden auch zu Ansprechpartnern bei Sorgen und Nöten aller Art. So vermitteln sie beispielsweise für Kontaktpersonen mit leerem Kühlschrank ehrenamtliche Helfer, die den Wocheneinkauf erledigen. Wenn die Betroffenen gesundheitliche Probleme entwickeln, ist schnelles Handeln gefragt. „Egal ob Beinbruch, Atemprobleme, Bauchschmerzen, Schwangerschaftsbeschwerden oder sonstiges: Jeder, der sich krank fühlt, hat das Recht auf eine ärztliche Behandlung – Quarantäne hin oder her“, betont Sowa. Sollte dieser Fall eintreten, müssen die Betroffenen sich telefonisch beim Arzt anmelden und mitteilen, dass sie sich aktuell in Quarantäne befinden. Im Notfall vermittelt auch das Team des Kontaktpersonenmanagements einen Termin.
Vereinzelt komme es aber auch zu Problemen mit den Kontaktpersonen. „Einige schreien uns an, einige fangen an zu diskutieren, andere drohen uns sogar“, berichtet Fortkord. „Trotzdem sind die meisten Menschen, mit denen wir sprechen, verständnisvoll.“
Sorgen bereitet den beiden Teamleiterinnen vor allem die weiter wachsende Zahl von Infizierten im Kreis. „Private Feiern tragen viel zum Infektionsgeschehen bei und sind sehr schwer zurückzuverfolgen. Das ist ein großes Problem“, erläutert Sowa. Wer ein positives Testergebnis vorliegen hat, solle direkt selbst eine Liste mit den eigenen Kontaktpersonen anfertigen und diese informieren. „Gerade die neuen Selbstmeldeformulare in unserem Internetportal haben unsere Datenlage deutlich verbessert und die Kontaktaufnahme erleichtert“, berichtet Sowa. Mit dem Formular können sich Kontaktpersonen selbst online melden oder von Infizierten angegeben werden. Abrufbar ist das Formular auf der Website des Kreises Gütersloh unter www.kreis-guetersloh.de/corona
„Wir empfehlen dringend, dass die AHA+L-Regeln möglichst eingehalten werden, damit die Zahl der infizierten Personen nicht weiter in diesem Maße ansteigt“, sind sich Sowa und Fortkord einig.
Zum Thema: Kontaktpersonen von positiv bestätigten Coronafällen
Für Kontaktpersonen von positiv bestätigten Coronafällen gilt eine 14-tägige Quarantäne. Diese kann auch bei einem negativen Testergebnis nicht verkürzt werden. Weitere Infos dazu gibt das Robert Koch-Institut unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Kontaktperson/Management.html