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Ausländerbehörde
Sämtliche Termine werden abgesagt
Wer einen Termin zur Erteilung beziehungsweise Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis erhalten hat, wird von den Kolleginnen und Kollegen informiert, dass der Termin storniert wurde. Bei Bedarf kann auf Nachfrage eine sogenannte Fiktionsbescheinigung per Post zugeschickt werden. Mit einer Fiktionsbescheinigung weisen Ausländer das Bestehen eines vorläufigen Aufenthaltsrechts nach. Auch die damit verbundenen möglichen Nebenbestimmungen – gegebenenfalls eine Arbeitserlaubnis – bestehen weiter fort. Des Weiteren werden die betroffenen Personen gebeten, die benötigten Unterlagen bezüglich der Erteilung beziehungsweise Verlängerung des Aufenthaltstitel per E-Mail oder per Brief bei der Ausländerbehörde einzureichen, damit der Antrag bereits vorab geprüft und bearbeitet werden kann.
Darüber hinaus werden diejenigen, deren Aufenthaltstitel in der nächsten Zeit ablaufen, weiterhin von der Ausländerbehörde angeschrieben und aufgefordert, einen Verlängerungsantrag zu stellen. Sobald dieser Antrag bei der Ausländerbehörde eingegangen ist, besteht wiederum die Möglichkeit eine Fiktionsbescheinigung auf dem Postweg zu übersenden. Auch hiermit ist der vorherige Aufenthalt zunächst weiterhin gültig.
Die Erfassung der biometrischen Daten für den elektronischen Aufenthaltstitel wird nach der Aufhebung des reduzierten Publikumkontaktes selbstverständlich nachgeholt, damit der Aufenthaltstitel bei der Bundesdruckerei bestellt werden kann.
Auch in Sachen Duldungserteilungen und -verlängerungen sowie Beratung ausreisepflichtiger Personen ergeben sich Veränderungen: Beantragte Duldungen werden ab sofort in Kopie per Post versandt. Eine persönliche Aushändigung findet nicht mehr statt. Geduldete sind solche Personen, deren Asylantrag abgewiesen worden ist, die aber aus unterschiedlichen Gründen geduldet und nicht abgeschoben werden. Im Internetauftritt des Kreises Gütersloh steht ein Antrag zur Beantragung zur Verfügung (Themen/Aktuelles/Formulare und Merkblätter). Dieser ist dann per Post mit den genannten Unterlagen an die Ausländerbehörde zu senden oder in den Hausbriefkasten an der Herzebrocker Straße 140, 33334 Gütersloh, einzuworfen.
Auch Gestattungsinhaber – das sind Personen, die sich noch im laufenden Asylverfahren befinden – können ihren Antrag auf Erteilung oder Verlängerung der Gestattung per Post zusenden oder in den Hausbriefkasten an der Herzebrocker Straße 140, 33334 Gütersloh, einwerfen. Der entsprechende Antragsvordruck ist identisch mit dem der Duldung und findet sich im Internet. Die verlängerte Aufenthaltsgestattung oder gegebenenfalls eine Duldung wird dann in Kopie ausnahmsweise per Post zugeschickt. Eine persönliche Aushändigung findet nicht mehr statt.
Beschäftigungserlaubnisse können ebenfalls per Post oder per Mail unter auslaenderbehoerde@kreis-guetersloh.de beantragt werden. Die Erlaubnisse werden in zweifacher Ausfertigung (Arbeitgeber und Antragsteller) per Post an die Arbeitgeber verschickt. Eine persönliche Aushändigung findet nicht statt.
Für allgemeine ausländerrechtliche Fragen ist die Ausländerbehörde wie üblich per Mail unter auslaenderbehoerde@kreis-guetersloh.de oder telefonisch über die Hotline 05241/85-2237 zu erreichen.