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Mietniveau-Erhebung im Kreis Gütersloh
Vermieter werden um Beteiligung gebeten
Ziel der gemeinsamen Aktion der Städte und Gemeinden sowie des Kreises Gütersloh ist es, nach der ersten Erhebung im Jahr 2016 das nun aktuelle Mietniveau zu ermitteln. Mit den erhobenen Daten sollen die qualifizierten Mietspiegel der 13 Kommunen im Kreis Gütersloh neu erstellt werden. Gleichzeitig werden die angemessenen Wohnkosten für diejenigen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (Hartz IV oder Sozialhilfe) erhalten, an die derzeitige Wohnungsmarktsituation angepasst. Ergebnisse sollen Mitte dieses Jahres vorliegen. Durch die erneute gemeinsame Befragung und Auswertung der Daten reduziert sich der Aufwand für Vermieter und Verwaltung erheblich.
„Natürlich ist die Teilnahme kostenlos und freiwillig. Aber für eine aussagekräftige Erhebung sind neben den bereits eingegangenen Fragebögen noch weitere Rückmeldungen erforderlich“, bittet Stefan Susat, Abteilungsleiter im Jobcenter, alle Vermieter im Kreis Gütersloh um ihre Mithilfe. „Abgefragt werden vor allem die Eigenschaften der Wohnung wie zum Beispiel Größe, Ausstattung, Lage, Baualter sowie die Höhe der Miete und der Nebenkosten. Die erhobenen Daten dienen ausschließlich der Erstellung der Mietspiegel und der Anpassung der angemessenen Wohnkosten. Die Daten werden anonymisiert und in zusammengefasster Form verarbeitet. Eine anderweitige Nutzung der Daten ist ausgeschlossen.“ Dem Anschreiben lag hierfür ein vorfrankierter Rückumschlag bei. Auch eine Rückmeldung über das Internet sowie bei einigen Städten und Gemeinden direkt vor Ort ist möglich. „Die durch den Mietspiegel abgebildete ortsübliche Vergleichsmiete trägt dazu bei, Auseinandersetzungen zwischen Vermietern und Mietern über die angemessene Höhe einer Miete zu vermeiden“, erklärt Susat. „Der Mietspiegel wird daher vor allem für Vermieter und Mieter erstellt, so dass ein transparenter Überblick über den Mietmarkt möglich ist.“ Die angemessenen Wohnkosten nach dem Sozialgesetzbuch gehören zur steuerfinanzierten Grundsicherung. Die Unterkunftskosten werden zu einem überwiegenden Teil kommunal finanziert. Susat ergänzt: „Die Daten aus dieser Erhebung führen somit zu einer angemessenen und rechtssicheren Verwendung von Steuermitteln.“
Mit einem gemeinsamen Anschreiben von Landrat Sven-Georg Adenauer und den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern wurden neben dem Fragebogen mit Erklärungen auch Hinweise zum Datenschutz übermittelt. Zudem wurden Ansprechpartner benannt, die bei Fragen telefonisch und per E-Mail zur Verfügung stehen. Das gesamte Verfahren wurde im Vorfeld mit der Datenschutzbeauftragten des Kreises Gütersloh und allen Städten und Gemeinden im Kreis Gütersloh abgestimmt. Der Mieterbund OWL e.V. und Vertreter der Wohnungswirtschaft (Verband Haus & Grund OWL e.V., Haus & Grund Gütersloh e.V., Verband Wohneigentum e.V., Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e.V. und der Gütersloher Maklerverein e.V.) sind in das Verfahren eingebunden und unterstützen die Datenerhebung.
Nähere Informationen gibt es auf der Homepage des Jobcenters unter www.kreis-guetersloh.de/jobcenter-aktuelles.