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Kommunalwahlen 2020
Falsche Stimmzettel in einem Gütersloher Wahlbezirk
Am Sonntag, 13. September, kurz nach 12 Uhr war einem Wähler im dortigen Wahllokal aufgefallen, dass für die Kreistagswahl die falschen Stimmzettel ausgegeben worden waren. Der Stimmbezirk 068, identisch mit dem Ratswahlbezirk 060, gehört bei der Kreistagswahl zum Kreiswahlbezirk 102; ausgegeben an die Wähler wurden aufgrund einer fehlerhaften Verteilung durch die Stadtverwaltung aber Stimmzettel des Kreiswahlbezirks 103. Nachdem dies aufgefallen war, wurde zunächst der Wahlvorgang kurzzeitig unterbrochen; nach einigen Minuten wurde die Stimmabgabe dann mit den herbeigeschafften richtigen Stimmzetteln fortgesetzt. Bei der abendlichen Auszählung durch den Wahlvorstand wurde festgestellt, dass sich insgesamt 248 falsche Stimmzettel für den Kreiswahlbezirk 103 in der Wahlurne befanden.
Der Gesetzgeber sieht für einen solchen Fall vor, dass diese Stimmen als ungültig zu werten sind. Mutmaßungen, dass man dies durch eine erneute Stimmabgabe am Tag der Bürgermeister-Stichwahl in Gütersloh am 27. September heilen könne, trat Kreisdirektorin Susanne Koch als Kreiswahlleiterin entgegen: „Der Kreiswahlausschuss hat in seiner Sitzung am 24. September laut Kommunalwahlgesetz das amtliche Endergebnis der Kreistagswahl, das heißt die Anzahl der Stimmen der Kandidaten sowie der angetretenen Parteien und Wählergruppen festzustellen. Ob bei der Wahlhandlung Unregelmäßigkeiten oder Mängel aufgetreten sind, ist Sache des Wahlprüfungsverfahrens.“ Dies bedeutet, dass sich der neugewählte Kreistag, der in Sachen Gültigkeit seiner Wahl das letzte Wort hat, mit dieser Angelegenheit beschäftigen wird. Hierzu muss er laut Kommunalwahlgesetz einen Wahlprüfungsausschuss bilden. Vorgesehen ist dies für die konstituierende Sitzung des Kreistages am 30. November.
Da der Kreiswahlbezirk 102 von der CDU-Kandidatin Maike Doppmeier laut vorläufigem Ergebnis vom Wahlabend mit einem Vorsprung von 163 Stimmen vor ihrer Mitbewerberin Ina Krämer (GRÜNE) gewonnen worden war, wirken sich die 248 ungültigen Stimmen auf den falschen Stimmzetteln möglicherweise nicht nur auf das Ergebnis, sondern auch auf die Vergabe des Kreistagsmandats und die Sitzverteilung im Kreistag insgesamt aus. Das Gesetz sieht für derartige Fälle eine Wiederholungswahl vor. Ob es schlussendlich dazu kommt, wird der Wahlprüfungsausschuss des Kreises nach seiner Bildung im November zu beraten haben.