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Betreuung nur in Ausnahmefällen
Betretungsverbot für alle Einrichtungen der Kindestagesbetreuung / Muster Formular zum Download
So hatte es das Ministerium für Kinder, Familien, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) es am Freitag angekündigt. Das Ziel des Betretungsverbotes ist es, die Verbreitung des neuartigen Coronavirus deutlich zu verlangsamen, um die Funktionsfähigkeit des medizinischen Versorgungssystems aufrechterhalten zu können.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat heute Morgen zur Umsetzung einen Erlass veröffentlicht, der Details der Umsetzung regelt.
Landrat Sven-Georg Adenauer hatte am Freitag Kontakt mit Minister Stamp (MKFFI) aufgenommen und ihn gebeten, kurzfristig die noch offenen Umsetzungsfragen zu klären. „Ich freue mich, dass das Land so zügig gehandelt hat und wichtige Klarstellungen vorgenommen hat“, sagt Landrat Sven-Georg Adenauer.
Kinder, deren Eltern in dem Erlass näher beschriebenen Bereichen insbesondere der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung als unverzichtbare Schlüsselpersonen arbeiten und keine anderweitige Betreuung sicherstellen können, werden in der Einrichtung betreut, wenn die Eltern eine Bescheinigung ihres Arbeitgebers oder Dienstherrn vorlegen, aus der hervorgeht, dass sie zu der Personengruppe gehören, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient.
Land NRW jetzt ein entsprechendes Formular veröffentlicht.
Der Kreis hat die Leitungen aller genannten Kinderbetreuungseinrichtungen gebeten, ihre Einrichtungen zunächst in der normalen Personalbesetzung weiter zu betreiben, bis die Zahl der zu betreuenden Kinder einzuschätzen ist.
Der Kreis bittet, alle Erziehungsberechtigten möglichst eine Betreuung der Kinder außerhalb der Kindertageseinrichtungen sicherzustellen, sei es im Wege einer gegenseitigen Unterstützung.
Landrat Sven-Georg Adenauer appelliert Verständnis und Solidarität zu zeigen und bittet sich gegenseitig zu unterstützen und zu helfen. „Wenn dies alles nicht gleich am Montag oder Dienstag gelingen sollte, bitte ich die Kindertageseinrichtungen, Kinder nicht abzuweisen, wenn die erforderlichen Nachweise noch nicht vorgelegt werden können und in Einzelfällen glaubhaft erklärt wird, dass es keine anderweitige Möglichkeit einer Betreuung einzelner Kinder besteht. Die Arbeitgeber bitte ich verantwortlich mit der Ausstellung von Unabkömmlichkeitsnachweisen umzugehen.“
Weitere Informationen zum Betreungsverbot und zur Umsetzung der Kinderbetreuung von Schlüsselpersonen. (aktualisierte Fassung. Stand: 14.03. 20:00)
Muster Bescheinigung des Arbeitgebers zur Unabkömmlichkeit der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers