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Mietniveau-Erhebung
Vermieter erhalten Fragebogen zu Wohnungsmieten
Alle Vermieter im Kreis Gütersloh erhalten mit ihren Grundsteuerbescheiden Anfang des neuen Jahres einen Fragebogen. „Die Vermieter werden gebeten, die Mietniveau-Erhebung zu unterstützen und zu einer möglichst breiten Datengrundlage zu verhelfen, indem sie den Fragebogen bis zum 1. März ausfüllen und zurückschicken“, erklärt Stefan Susat, Abteilungsleiter im Jobcenter. Die Teilnahme an der Befragung ist kostenlos und freiwillig. Dem Anschreiben liegt hierfür ein vorfrankierter Rückumschlag bei. Auch eine Rückmeldung über das Internet sowie bei den Städten und Gemeinden direkt vor Ort ist möglich.
Mit der Erfassung und Auswertung der Daten hat der Kreis Gütersloh das Institut ‚Analyse & Konzepte immo.consult GmbH‘ aus Hamburg beauftragt. Das Forschungsunternehmen verfügt über umfassende Erfahrungen in der Erstellung von qualifizierten Mietspiegeln und Durchführung von Mietwerterhebungen. Abgefragt werden vor allem die Eigenschaften der Wohnung wie zum Beispiel Größe, Ausstattung, Lage, Baualter sowie die Höhe der Miete und der Nebenkosten.
Mit dem Anschreiben werden neben dem Fragebogen auch Hinweise zum Datenschutz sowie Erklärungen dazu übermittelt. Zudem werden Ansprechpartner benannt, die bei Fragen telefonisch und per E-Mail zur Verfügung stehen. Die Daten unterliegen strengen Datenschutzbestimmungen und dienen ausschließlich der Erstellung der Mietspiegel und der Anpassung der angemessenen Wohnkosten nach den Sozialgesetzbüchern II und XII. Eine anderweitige Nutzung der Daten ist ausgeschlossen. Die Verarbeitung der Daten erfolgt in anonymisierter und zusammengefasster Form. Dieses Vorgehen wurde zwischen dem Kreis Gütersloh sowie allen Städten und Gemeinden gemeinsam abgestimmt. Die Federführung für dieses Projekt liegt in der Abteilung Materielle Hilfen des Jobcenters Kreis Gütersloh in Abstimmung mit der Abteilung Soziales, unterstützt durch die Abteilungen Geoinformation, Kataster und Vermessung sowie Bauen, Wohnen, Immissionen. Neben den Datenschutzbeauftragten des Kreises Gütersloh und aller Kommunen im Kreis sind auch der Mieterbund OWL e.V. und Vertreter der Wohnungswirtschaft (Verband Haus & Grund OWL e.V., Haus & Grund Gütersloh e.V., Verband Wohneigentum e.V., Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e.V. und der Gütersloher Maklerverein e.V.) in das Verfahren eingebunden und unterstützen die erneute Datenerhebung.
Bereits vor vier Jahren hatte der Kreis Gütersloh gemeinsam mit den Städten und Gemeinden eine Befragung von Vermietern durchgeführt. Sowohl Privatvermieter als auch Wohnungsunternehmen hatten sich an der Abfrage in großem Umfang beteiligt. So konnte erstmalig für jede Kommune ein qualifizierter Mietspiegel erstellt werden. Gleichzeitig wurden die von der Rechtsprechung geforderten Richtwerte für angemessene Wohnkosten nach dem Sozialgesetzbuch aktualisiert. Durch die erneute gemeinsame Befragung und Auswertung der Daten reduziert sich der Aufwand für Vermieter und Verwaltung erheblich. „Die dann aktuellen Mietspiegel werden allen Beteiligten eine Orientierung auf dem Wohnungsmarkt geben. Dies hilft sowohl Vermietern als auch Mietern“, ist sich Stefan Susat sicher.
Zum Thema:
Der qualifizierte Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete im frei finanzierten Wohnungsbau. Er wird nach wissenschaftlichen Gesichtspunkten erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt (§ 558 d BGB). Auf Grundlage eines Mietspiegels können sich sowohl Vermieter als auch Mieter einen Überblick über das Mietpreisgefüge bei frei finanzierten Wohnungen verschaffen. Dadurch können sich beide Seiten auf einen fairen Ausgleich bei der Festlegung der Miete verständigen. Dem Mietspiegel kommt somit auch eine wichtige sozialpolitische Bedeutung zu. Der Mietspiegel bezieht sich räumlich auf die jeweilige Stadt oder Gemeinde.
Der Kreis Gütersloh ist gesetzlich verpflichtet, die angemessenen Kosten der Unterkunft für Menschen zu übernehmen, die Leistungen nach dem SGB II oder Sozialhilfe nach dem SGB XII beziehen. Was dabei angemessen ist, also vor allem, was die Wohnung kosten darf, muss sich am aktuellen Mietkostenniveau vor Ort orientieren. Bei der Ermittlung der angemessen Unterkunftskosten dürfen auch diejenigen Mietverhältnisse berücksichtigt werden, die dem sozial geförderten Wohnungsbau unterliegen. Die daraus resultierende Mietpreisübersicht bietet eine Grundlage für das Jobcenter und die Abteilung Soziales zur Festlegung der angemessenen Kosten der Unterkunft.