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AG Gleichstellungsbeauftragte
Handlungsfeld Kinder und Jugendliche im Blick
Haben die verschiedenen Schulformen, Jugendhäuser die jeweilige personelle Ausstattung, um Benachteiligungen abzubauen und die Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen zu fördern? Werden in den Einrichtungen die Belange von Mädchen und Jungen entsprechend erkannt und umgesetzt? Finden Kinder und Jugendliche, auch mit Migrationshintergrund, in den örtlichen Jugendhäusern eine offene, anregende und geschützte Atmosphäre, wo sie sich wohlfühlen und entwickeln können? „Unsere beiden Jugendhäuser haben stets ein offenes Ohr für alle Nationalitäten und haben die Geschlechterperspektive im Blick“, so die Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinde Herzebrock-Clarholz, Jutta Duffe. „Neben Mädchentagen und Mädchenübernachtungen gibt es spezielle Jungentreffs wie eine feste Jungen-Fußballgruppe für Jugendliche mit Migrationshintergrund. In den verschiedenen Kommunen im Kreis Gütersloh existieren Netzwerke zur offenen Mädchen- und Jungenarbeit“.
Neben der Jugendförderung werden auch Müttern und Vätern und anderen Erziehungsberechtigten Leistungen der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie vor Ort angeboten: Gibt es eine ausreichende Zahl an Betreuungsangeboten mit flexiblen Betreuungszeiten in den Kindertageseinrichtungen, in der Über-Mittag-Betreuung oder kostenfreie Mahlzeiten, damit Eltern Familie und Beruf vereinbaren können? Gibt es Anlauf- und Beratungsstellen, auch für junge Familien mit Kleinkindern, mit Angeboten für Mütter und Väter?
Etwa 20 Prozent der Eltern sind alleinerziehend und überwiegend weiblich. Wie ist die Situation der Kinder aus Ein-Eltern-Familien vor Ort? Sind besondere Unterstützungsangebote notwendig? Über diese und viele andere Ansätze und Maßnahmen zur Kinder- und Jugend – und familienfreundlichen Kommune entscheiden die Politikerinnen und Politiker vor Ort. Denn: Kommunalpolitik regelt die Dinge, die die Menschen unmittelbar vor Ort betreffen!