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Geschlechtergerechte Kommunalpolitik
Handlungsfelder, in denen Politik punkten muss
„Kommunalpolitik regelt Dinge, die die Menschen unmittelbar vor Ort betreffen. Mit ihrer Wahlentscheidung bei der Kommunalwahl bestimmen Wählerinnen und Wähler mit, wie geschlechtergerecht die Zukunft in dem Ort gestaltet wird, beispielweise das Angebot an sozialen und kulturellen Einrichtungen, an Schulen, Kindertagesstätten, Sport und Spielplätzen, aber auch wie Mobilität oder die Gesundheitsversorgung geplant wird. Für was wird Geld ausgegeben, für was nicht“, erläutert Inge Trame, Stadt Gütersloh. Jutta Duffe, Herzebrock-Clarholz ergänzt: „Frauen werden Themen, die sie besonders betreffen, nur in den politischen Entscheidungsprozess einbringen können, wenn diese das nötige politische Gewicht haben.“
Auch 100 Jahre nach der Einführung des Frauenwahlrechts in Deutschland sind Frauen in den Parlamenten immer noch unterrepräsentiert. Am gravierendsten ist dies auf kommunaler Ebene zu beobachten: Der Frauenanteil in den Gemeinderäten und im Kreistag des Kreises Gütersloh lag nach der letzten Wahl bei durchschnittlich 32,8 Prozent und damit immerhin signifikant über dem Landesdurchschnitt von 27 Prozent. Im Kreistag Gütersloh sind 38 Prozent der vertretenden Mitglieder weiblich. Landesweit werden 10 Prozent der Rathäuser von Frauen als Bürgermeisterinnen geführt. Auch hier hebt sich der Kreis Gütersloh mit 28,6 Prozent Frauenanteil bei den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern hervor. Das ist positiv unterstreicht Ulrike Brunneke, Versmold: „Wir leben in einer Demokratie. Eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern ermöglicht Vielfalt und berücksichtigt die Belange aller Menschen.“
Neben einer geschlechtsparitätischen Gremienbesetzung brauche es gleichzeitig auch eine konsistente und zukunftsweisende Gleichstellungspolitik in den Kommunen, unterstreichen die Vertreterinnen der Gleichstellungsbeauftragten auf Landesebene. Denn, Gleichstellung sei eine Querschnittsaufgabe, die strategische Beschlüsse und Vorgehensweisen benötige, um eine Verbindlichkeit herzustellen. „Die Gleichstellungsstellen im Kreisgebiet sind unterschiedlich ausgestattet. Ein angemessenes Stellenvolumen, eine angemessene Eingruppierung, ein angemessenes Budget und eine Stellvertretungsregelung sind für eine gelingende Gleichstellung von Frauen und Männern in den Kommunen unerlässlich“, fordert Angela Wüllner, Kreis Gütersloh.
In allen gesellschaftlichen Bereichen einer Kommune werden wichtige Vorausetzung für die tatsächliche Umsetzung des Verfassungsauftrages der Gleichberechtigung von Frauen und Männern getroffen. Mit ihrer Stimme können Bürgerinnen und Bürger bei der Wahl ihren Wünschen und Visionen für die Gleichstellung Ausdruck verleihen. Die ‘Wahlprüfsteine zur Kommunalwahl‘, die die Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsstellen zusammengestellt hat, bieten hier Orientierung und daraus
können sich Anregungen für Gespräche mit den Kandidatinnen und Kandidaten entwickeln sowie Fragen zu ihren Zielen für die Gleichstellung: Welches Konzept und welche Ideen liegen der künftigen Gleichstellungspolitik zugrunde? Was wird getan, damit Frauen und Männer gleichberechtigten Zugang zu Kandidaturen bei der Kommunalwahl haben? Wie werden verbindliche Ziele und Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung geschaffen? Wie kann kommunale Gleichstellungsarbeit mit ausreichenden Ressourcen aussehen? Wird Gleichstellung als Querschnittsthema für kommunalpolitische Entscheidungen eingebracht? Wird eine geschlechtersensible Sprache in der Politik und den Verwaltungen verwendet?
Antworten dazu lassen sich in den Wahlprogrammen oder im gemeinsamen Dialog finden. Nähere Informationen gibt es unter www.pia-online.eu.