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Labor korrigiert Befund
Keine Coronainfektion im Kreis Gütersloh
Bei einem Pressegespräch unter der Leitung von Landrat Sven-Georg Adenauer hat der Kreis Gütersloh heute, Donnerstag, 5. März, über den vermeintlich ersten bestätigten Coronafall im Kreis Gütersloh informiert. Dieser war am Mittwoch, 4. März, gemeldet worden. Adenauer, Kuhlbusch sowie Dr. Michels informierten unter anderem zu den Gründen, die Informationen zu dem vermeintlichen Coronafall auf das Notwendige zu reduzieren.
„Im konkreten Fall war aufgrund des eng begrenzten Personenkreises und der sofortigen häuslichen Quarantäne nicht erforderlich, in Abstimmung mit der Stadt Rheda-Wiedenbrück weitergehende Maßnahmen zu ergreifen. Insofern haben wir auch zu dem Schutz der Betroffenen darauf verzichtet, in der ersten Information den Ort zu benennen. Die Patienten verdienen, dass wir den Datenschutz beachten und ihr Privatleben schützen“, erklärte Landrat Adenauer. „Wenn es Maßnahmen gibt, die wir ergreifen müssen, gehen wir an die Öffentlichkeit und erläutern die.“
Soweit es erforderlich ist, werde der Kreis auch den Ort nennen, machte Dezernent Kuhlbusch deutlich. Ansonsten veröffentliche der Kreis Gütersloh lediglich Informationen, die aus Gründen des Bevölkerungsschutzes notwendig seien. Weiterhin gelte: Das Beachten der Hygieneregeln wie regelmäßiges Händewaschen etc. reicht aus! Wenn Kontaktpersonen ermittelt werden müssen, dann macht der Kreis das. Wenn Informationen über spezifische, örtliche Maßnahmen herausgegeben werden müssen, dann macht der Kreis das. Die derzeit bekannten Umstände des Einzelfalls geben momentan keinen Grund zu weiteren – über die derzeit von der Abteilung Gesundheit im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes durchzuführenden Aufgaben – hinausgehenden Maßnahmen der örtlichen Ordnungsbehörden. Insbesondere ist aktuell kein Anlass erkennbar, der eine vorsorgliche Schließung von Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten oder Schulen erforderlich macht.
Der Kreis Gütersloh, so der Tenor des Pressegesprächs, wisse, dass das Informationsbedürfnis groß sei. Letzten Endes sei es aber eine Güterabwägung zwischen dem Schutz der Betroffenen und dem öffentlichen Informationsbedürfnis.
Zum Thema: Bürgerhotline gut genutzt
Seit Montagmittag hat der Kreis Gütersloh eine eigene Bürgerhotline zum Coronavirus geschaltet. Unter der Telefonnummer 05241/85-4500 informieren Kolleginnen und Kollegen von montags bis freitags (8 bis 17 Uhr) zu Fragen rund um das neuartige Coronavirus. Außerhalb dieser Zeit steht die Hotline der Kassenärztlichen Vereinigung unter Telefon 116117 zur Verfügung. Bei der Hotline des Kreises Gütersloh tauchten drei Fragen besonders häufig auf:
1. Wie verhält man sich, wenn man grippeähnliche Symptome hat?
Grippeähnliche Symptome bedeuten nicht zwangsläufig eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus. Wer Symptome aufweist sollte sich telefonisch beim Hausarzt melden und das weitere Vorgehen besprechen. Weitere Informationen liefert das Robert Koch Institut unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html
und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter: www.infektionsschutz.de
2. Können Großveranstaltungen weiterhin durchgeführt werden?
Zur Durchführung von Großveranstaltungen gibt es bislang Empfehlungen des RKI (www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risiko_Grossveranstaltungen.html). Die Veranstalter müssen selber abschätzen, ob sie das Event durchführen. Besucher müssen eigenverantwortlich entscheiden, ob sie an der Veranstaltung teilnehmen. Da der weitere Verlauf und die Ausbreitung des Coronavirus jedoch noch unsicher sei, könne sich die Situation täglich ändern.
3. Können geplante Reisen stattfinden? Oder sollte man diese besser absagen?
Wer verreisen möchte, sollte sich beim Auswärtigen Amt unter www.auswaertiges-amt.de/de/ über die aktuelle Situation und die Bestimmungen in dem jeweiligen Zielland informieren.