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Corona: Schulstart und Sicherheit
Adenauer appelliert: „Test wahrnehmen“
Maskenpflicht besteht auf dem Schulgelände und im Schulgebäude, ab Klasse 5 auch im Unterricht. Erziehungsberechtigte und die Schüler selbst sind dafür verantwortlich, die Masken zu beschaffen. Schülerinnen und Schüler, die einen Schnupfen haben, sollen für 24 Stunden zu Hause bleiben. Treten keine weiteren Symptome auf, kann man wieder am Unterricht teilnehmen. Bei sonstigen Symptomen wie Husten oder Halskratzen darf die Schule nicht besucht werden. Eine Klärung durch einen Arzt ist sinnvoll. Schülerinnen und Schüler, die trotz Symptomen zur Schule kommen, werden unverzüglich nach Hause geschickt.
Wer aus einem Risikogebiet zurückkehrt, ist verpflichtet, einen negativen Coronatest vorzulegen, anderenfalls begibt man sich in Quarantäne. Für Rückkehrer aus dem Ausland wird eine Testung innerhalb von 72 Stunden nach der Ankunft in Deutschland empfohlen. „Diese Tests sind kostenlos und sollten unbedingt wahrgenommen werden, das dient der Gesundheit aller“, so Landrat Sven-Georg Adenauer.