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Argumente der Betroffenen gesammelt
Therapie statt Strafe bei Glücksspielabhängigkeit
Inhaftierte und Patienten kamen an diesem Tag miteinander ins Gespräch. Viele von ihnen stellten Gemeinsamkeiten fest. Das deckt sich auch mit den Erkenntnissen aus der Forschung. Glücksspieler haben ein hohes Risiko straffällig zu werden. Irgendwann versiegt jede Geldquelle und es kann zu sogenannter Beschaffungskriminalität kommen. Häufig sind es Diebstähle und Betrug; - nur selten Gewaltdelikte. Bei einer Verurteilung haben Glücksspielabhängige nicht die gleichen Möglichkeiten wie andere Suchtkranke. Ihnen bleibt eine Therapie statt Strafe – wie im Betäubungsmittelgesetz bei Drogenabhängigkeit – verwehrt. Das liegt vor allem an gesetzlichen Grundlagen, die seit Jahrzehnten nicht geändert wurden, obwohl Glücksspielsucht mittlerweile eine anerkannte Erkrankung ist. Offenbar scheint es in der Politik nicht populär zu sein, sich für ihre Anliegen einzusetzen, beklagen die glücksspielsüchtigen Straffälligen.
Der Aktionstag in Gütersloh 2019 macht auf diesen Missstand aufmerksam. In einer gemeinsamen Aktion haben Inhaftierte und Patienten argumentiert, warum es auch für Glückspielabhängige ein Gesetz im Sinne des Paragraphen 35 des Betäubungsmittelgesetzes geben soll. Als Ergebnis schrieb jeder Teilnehmer seine Sichtweise auf eine Karte. Diese werden der Vorsitzenden des Fachverbandes Glücksspielsucht übergeben, die sich als Interessenvertretung im Bereich des Spielerschutzes engagiert.