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Für mehr Chancengleichheit: Neuerungen beim Starke-Familien-Gesetz
Änderungen im Bildungs- und Teilhabepaket zum 1.8.2019
Kinder einkommensschwacher Eltern werden durch dieses Paket unterstützt: Kinder sollen unabhängig vom Gehalt ihrer Eltern die Chance auf Bildung und Teilhabe bekommen. Im Kreis Gütersloh erhalten rund 10.000 Kinder Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket. Jährlich werden circa 35.000 Einzelbewilligungen ausgesprochen. Ein Großteil der Leistungen entfallen auf das Mittagessen: 58,5 Prozent des Geldes fließen in die die Mittagessensverpflegung in KiTa und Schule.
Durch die Neuerungen im Teilhabepaket entfallen die Eigenanteile der Eltern für Hin- und Rückfahrten zur Schule. Auch beim Mittagessen in Schule, KiTa oder Hort entfällt der bisherige Eigenanteil von einem Euro. Weiterhin werden ab dem 1. August die Beträge für das Schulbedarfspaket erhöht. Hier wird der Zuschuss für Schulbedarf von bisher 70 auf 100 Euro angehoben. Auch die Zahlungen für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden auf 15 Euro monatlich (180 Euro im Jahr) erhöht. Bezüglich der Lernförderung wird nun klargestellt, dass diese nicht von einer akuten Versetzungsgefährdung abhängt. Sie kann auch dann erteilt werden, wenn sie beispielsweise der Verbesserung der Arbeitsmarktchancen dient, oder um die festgelegten Lernziele zu erreichen. Verfahrensänderungen erleichtern Auszahlungen und Rückzahlungen an die Eltern. Beispielsweise können bei Vorleistungen durch die Eltern die Beträge erstattet werden.
Die Eltern müssen nichts tun, um die höheren Zuschüsse und die genannten Vorteile zu erhalten. Es sind keine Anfragen nötig, da die Mitarbeiter des Jobcenters die Änderungen automatisch berücksichtigen. Von Nachfragen bezüglich des jeweiligen Antragsstatus ist abzusehen, bittet das Jobcenter.
Informationen über die Änderungen im Bildungs- und Teilhabepaket gibt es im Internet unter: www.kreis-guetersloh.de.