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Rücküberstellung nach Spanien scheitert
Frau verletzt sich und Kreismitarbeiter mit Messer
Die Frau wurde nach einer Behandlung vor Ort durch eine Ärztin in ein psychiatrisches Krankenhaus gebracht.
Die Familie war aus Spanien eingereist, wo sie einen Asylantrag gestellt hatten. Ohne das Ergebnis dort abzuwarten, waren sie in die Bundesrepublik eingereist. Im Rahmen des Dublinabkommens, wonach Asylanträge in dem Land bearbeitet werden, in dem Flüchtlinge zuerst ankommen, sollten sie jetzt nach Spanien zurückkehren. In einem Ausreisegespräch hatte die Ausländerbehörde ihnen die freiwillige Ausreise nahe gelegt, insbesondere auch deshalb, um die für die Kinder mit einer Rücküberstellung verbundenen Belastungen zu vermeiden. Bei diesem Termin machte die Familie jedoch deutlich, dass sie nicht nach Spanien zurückkehren wollen.
Dass die fünfköpfige Familie nachts abgeholt werden sollte, ergab sich durch die Zuteilung des Fluges durch die zuständige Landesbehörde nach Spanien. Solche Flüge beantragt der Kreis Gütersloh bei der Zentralstelle für Fluganmeldungen des Landes NRW, die solche Rückstellungen wie nach Spanien und auch Abschiebeflüge organisiert. Und die hatte einen Flug festgesetzt, der um 7.55 Uhr in Düsseldorf abhob. Die Bundespolizei legt zudem fest, dass die Personen, für die Flüge gebucht werden, 120 Minuten vor dem Abflug am Flughafen angekommen sein müssen. Das alles – und zusätzlich noch Fahrtzeit bis zur Landeshauptstadt eingerechnet, macht die nächtliche Abholung nötig. Die soll laut einem Landeserlass bei Familien mit Kindern nur in Ausnahmefällen vor 6 Uhr morgens geschehen.
Wie es jetzt weiter geht in dem Fall, steht noch aus. Es liegt am Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, ob diese die so genannte Überstellfrist verlängert oder nicht. Die Überstellfrist endet am 14. September – das bedeutet, danach müsste das BAMF selbst über die Asylanträge entscheiden, wenn die Frist aufgrund des Vorfalls in der Nacht zu Montag nicht verlängert wird.