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Testphase: Verbindliche Pflegebedarfsplanung
Bedarfsorientiertes Pflegeangebot im Kreisgebiet
Noch vor drei Jahren hatte der Kreisausschuss sich gegen die Einführung der verbindlichen Planung ausgesprochen. Aus damaliger Sicht hatte das Modell zu wenig Steuerungspotenzial, um den notwendigen Aufwand zu rechtfertigen. Stattdessen erstellte die Abteilung Soziales alle zwei Jahre einen Pflegeplan, um den örtlichen Bedarf an pflegerischer Versorgung zu ermitteln und ihn der vorhandenen Angebotsstruktur gegenüberzustellen. Dabei ergab sich bei der jüngsten Erhebung im Jahr 2017, dass das Angebot an Pflegeeinrichtungen größer als die Nachfrage war. Zu diesem Zeitpunkt lebten von 13.287 pflegebedürftigen Menschen im Kreisgebiet 18,2 Prozent in einer stationären Einrichtung. Weitere 6,5 Prozent wurden in ambulanten Wohngruppen betreut, die übrigen und damit die große Mehrheit wurden ambulant zuhause versorgt. Kreisweit waren mehr als 200 Plätze unbesetzt.
Die Prognose für den aktuellen Planungszeitraum bis 2022 geht davon aus, dass dieses Verhältnis gleich bleiben wird und somit das Überangebot weiterhin bestehen bleibt.
Entgegen dieser Bedarfseinschätzung und trotz intensiver Beratungsgespräche werden aktuell drei neue stationäre Einrichtungen mit weiteren 240 Plätzen gebaut. Aufgrund dieser neuesten Entwicklungen erschien eine Neubewertung der verbindlichen Pflegebedarfsplanung als Steuerungsinstrument erforderlich. Denn durch das Modell sind Anbieter und Investoren an den erstellten Bedarfsplan gebunden, um Förderung zu erhalten. Auf diese Weise können unnötige Ausgaben verhindert und die Gelder bedarfsorientiert eingesetzt werden.
Umliegende Kreise und Städte wie Herford, Paderborn und Bielefeld nutzen das Modell bereits und berichten von positiven Erfahrungen. Dort wurden seit Einführung des Konzeptes keine überschüssigen Einrichtungen mehr geschaffen. Auch der Kreis Gütersloh erhofft sich mit der verbindlichen Pflegebedarfsplanung einen größeren Einfluss auf die Angebotsstruktur.
Zunächst soll das Modell eine zwei bis dreijährige Testphase durchlaufen. Da das Themenfeld sehr komplex ist und der Prozess beschleunigt werden soll, wird der Kreis externe Fachleute mit der Bedarfsanalyse und -planung beauftragen. Für das Haushaltsjahr 2019/2020 stehen dafür etwa 35.000 Euro zur Verfügung.