Führerscheinregelungen sind komplex – ein Aufklärungsversuch

Der alte Führerschein und die Fahrerlaubnis für 7,5-Tonnen Lkw

Navigator im Führerschein-Wirrwarr: Natascha Klusmann leitet das Sachgebiet Fahrerlaubnisse beim Kreis Gütersloh.

So etwa die gar nicht so selten zu findende Behauptung, Besitzer älterer Führerscheine würden ihre darin dokumentierte Erlaubnis, einen 7,5 Tonner zu fahren, beim Wechsel auf den neuen Scheckkartenführerschein verlieren. Oder sich zumindest aktiv darum kümmern müssen, dass dies nicht passiert. Ein Aufklärungsversuch mit der Expertin des Kreises Gütersloh. 

Natascha Klusmann leitet das Sachgebiet Fahrerlaubnisse – jeder, der seinen „Führerschein macht“ oder diesen verliert, hat mit ihrem Sachgebiet mehr oder weniger zu tun. Die Themen Fahrerlaubnisse und Führerschein sind komplex: „Es rufen mich Menschen an und fragen, was darf ich fahren? Und ich sage, zeigen Sie mir ihren Führerschein, dann kann ich Ihnen das sagen.“ Die Materie sei so komplex, dass Neulinge in ihrem Bereich einige Zeit bräuchten, bis sie alle Regeln in ihrer ganzen Tiefe parat haben. Die Regelungen zu den Fahrerlaubnissen haben sich über die Jahre immer wieder geändert: Wer 1987 die Fahrprüfung für Pkw (Klasse 3 hieß das damals) gemacht hat, darf sich hinter viel mehr Lenkräder setzen, als jemand der heute die vergleichbare Fahrprüfung (Klasse  B) meistert. Früher gab es die Klassen 1 bis 5, heute A bis D mit lauter Ergänzungen und Anhängseln.

Daraus ergibt sich eine große Diskrepanz, erläutert Klusmann: „Früher waren alle Fahrerlaubnisse lebenslang gültig. Heute gilt das nur noch für A und B, also Auto und Motorrad. Alle anderen, etwa Fahrerlaubnisse für Lkw, werden nur noch für fünf Jahre erteilt.“ Wie lässt sich das erklären? „Übergangsregelungen“, erklärt Klusmann. „Jeder, der vor dem 1. Januar 1999 seine Fahrerlaubnis der Klasse 3 erworben gemacht hat, darf unbegrenzt Kraftfahrzeuge bis maximal 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse fahren.“ Er muss sich auch nicht aktiv beim Führerscheintausch von beispielsweise dem rosafarbenen Papierführerschein auf die Scheckkarte darum kümmern. Etwas kniffeliger wird es beim Anhänger. Die alte Fahrerlaubnis der Klasse 3 berechtigte dazu, einen bis zu 12 Tonnen schweren Anhänger an den 7,5-Tonner zu hängen. (Die Achsenzahl wird hier ignoriert, um es nicht noch komplizierter zu machen.) Das geht auch künftig ohne Altersbegrenzung, jedoch mit einer geringeren Anhängerlast und umfasst die heutigen Führerscheinklassen C1 und C1E (Lkw bis 7,5 Tonnen und Gespanne mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 12 Tonnen). Will der Besitzer einer Fahrerlaubnis der alten Klasse 3 (erworben vor dem 1. Januar 1999) auch weiterhin an seinen kleinen Lkw Anhänger packen, die bis zu 12 Tonnen wiegen dürfen, muss er nach dem 50. Geburtstag das machen, was alle Lkw-Fahrer machen müssen: Eine Verlängerung beantragen für die auch ärztliche Bescheinigungen vorgelegt werden müssen. Dann bekommt er die so genannte (Schlüsselzahl) Klasse ‚CE79‘ für fünf Jahre befristet erteilt.  Der 1. Januar 1999 ist übrigens der Stichtag, weil er den Wechsel auf die Führerscheinklassen A bis D markiert.

Die zweite Übergangsregelung betrifft Führerscheinbesitzer, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 27.12.2016 einen Lkw-Führerschein C1 oder C1E gemacht haben: Er gilt ebenfalls nur bis zum 50. Lebensjahr und muss dann erneuert werden. In beiden Fällen haben die Besitzer übrigens zehn Jahre nach Ablauf der Klasse Zeit dazu. Erst danach wäre eine neue Prüfung fällig. Für alle, die danach einen dieser ‚kleinen‘ Lkw-Führerscheine gemacht haben gilt, dass diese grundsätzlich nur noch fünf Jahre gültig sind.

Klusmann blickt von ihrem Büro Richtung Polizei und Vorplatz Kreishaus Gütersloh, dort gehen häufig die Fahrprüfungen los. Und was die jungen Leute heute fahren dürfen, wenn sie den ‚normalen‘ Führerschein machen, ist verglichen mit früher deutlich übersichtlicher. Der Autoführerschein B berechtigt zum Führen von Fahrzeugen mit zulässigem Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen. „Sogar viele Firmen-Kastenwagen liegen da schon drüber“, meint Klusmann. Und will man einen Anhänger auf den Haken nehmen, der etwas mehr auf die Waage bringt, muss man zum Beispiel eine weitere Fahrerlaubnisklasse wie BE erwerben, um einen Anhänger mit einem Gewicht von 3,5 Tonnen ziehen zu dürfen.

Zur Erinnerung noch mal: Alt-Fahrerlaubnisbesitzer der Klasse 3 können am Steuer eines 7,5 Tonners einen Anhänger mit bis zu zwölf Tonnen zulässigem Gesamtgewicht hängen – das bedeutet ein Gesamtgewicht von knapp 20 Tonnen und einen gewaltigen Unterschied zu dem, was Führerscheinneulingen möglich ist.

Dieser Führerschein zeigt eine Variante: Das Maximum, was mit (dem alten Führerschein 3) der Fahrerlaubnis der alten Klasse 3 zu fahren war, ist mit der Schlüsselzahl 79 versehen und gilt damit zunächst bis zum 50. Lebensjahr.

Zum Thema: Führerscheine und der Umtausch

Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 gemacht worden sind, müssen zu folgenden Fristen umgetauscht werden.

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

Vor 1953

19. Januar 2033

1953 bis 1958

19. Januar 2022

1959 bis 1964

19. Januar 2023

1965 bis 1970

19. Januar 2024

1971 oder später

19. Januar 2025

 

Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind.

Ausstellungsjahr

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

1999 bis 2001

19. Januar 2026

2002 bis 2004

19. Januar 2027

2005 bis 2007

19. Januar 2028

2008

19. Januar 2029

2009

19. Januar 2030

2010

19. Januar 2031

2011

19. Januar 2032

2012 bis 18. Januar 2013

19. Januar 2033