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Woran erkenne ich geeignete Kindertagespflegepersonen?
Gütersloh, 21.06.2018. Eine geeignete Kindertagespflegeperson zu finden ist gar nicht so einfach. Man kann den Menschen eben nur vor den Kopf gucken.
Unter der Federführung des Sachgebietes Kindertagesbetreuung fand im Kreishaus Gütersloh daher eine Fortbildung mit dem Thema 'Eignungsfeststellung von Tagespflegepersonen' für die zehn örtlichen Vermittlungsstellen für Kindertagespflege im Kreis Gütersloh statt. Dozent der Fortbildung war Gerhard Matenaar.
Die örtlichen Vermittlungsstellen sind direkte Ansprechpartner für interessierte Bewerber in der Kindertagespflege. Sie beraten und begleiten auf dem Weg zu einer Tätigkeit als Tagespflegeperson und sind Ansprechpartner für die bereits aktiven. Die Vermittlerinnen arbeiten eng mit der Abteilung Jugend des Kreises zusammen. Gemeinsam prüfen sie, ob eine Tagespflegeperson geeignet ist. Aber was genau ist eine Kindertagespflege? Wer ist geeignet? Warum ist eine Pflegeerlaubnis nötig und unter welchen Voraussetzungen bekommt man sie?
Diese Fragen wurden von Matenaar umfassend beantwortet:
Kindertagespflege ist ein familienähnliches und zeitlich flexibles Betreuungsangebot für Kleinkinder, in dem je nach räumlicher und persönlicher Situation bis zu fünf Kinder gleichzeitig betreut und gefördert werden dürfen. Die Betreuung findet überwiegend im Haushalt der Tagespflegeperson statt. Die Kindertagespflege hat den gesetzlichen Auftrag - ebenso wie eine Kindertageseinrichtung - die Eigenverantwortlichkeit und das soziale Miteinander des Kindes zu fördern. Um die Qualität in der Kindertagespflege und den Schutz der Kinder zu gewährleisten, benötigt die Tagespflegeperson eine Pflegeerlaubnis. Diese wird vom Kreis Gütersloh ausgestellt. Dazu müssen Unterlagen, wie zum Beispiel über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs am Kind, eine ärztliche Bescheinigung und polizeiliche Führungszeugnisse der erwachsenen Personen, die im Haushalt der angehenden Betreuungsperson leben, vorgelegt werden. Die Bewerber werden zusätzlich nach verschiedenen Eignungskriterien geprüft, was unter anderem durch Hausbesuche erfolgt. Matenaar verwies auf Kriterien wie Persönlichkeit und Sachkompetenz der Kindertagespflegeperson sowie die Bereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Tagespflegepersonen zusammenzuarbeiten. Die Tagespflegepersonen sollen über kindgerechte Räumlichkeiten und vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege verfügen, die sie in einer umfassenden Qualifizierung zur Tagespflegeperson erhalten.
Das Sachgebiet Kindertagesbetreuung besteht in seiner jetzigen Form seit dem 1. April 2018. "Um den quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung mit all den Anforderungen im wirtschaftlichen und pädagogischen Bereich zu gewährleisten, wurde das ehemalige Sachgebiet 'Allgemeine Verwaltung / Finanzsteuerung' geteilt und das Sachgebiet 'Kindertagesbetreuung' gebildet", erklärte Sachgebietsleiterin Barbara Grube. Aktuell arbeiten elf Mitarbeiterinnen im Sachgebiet, wovon vier für den Bereich Kindertagespflege zuständig sind.