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Vorsorge für das Ende des Lebens
Gütersloh, 24.01.2018. Das Erstellen einer Patientenverfügung ist für viele Menschen eine schwierige Aufgabe. Neben ethisch-juristischen und medizinischen Aspekten, müssen eigene Einstellungen zur Gesundheit und Krankheit sowie zum Leben und zum Sterben reflektiert und formuliert werden.
Auf Einladung der Bürgerinformation Gesundheit und Selbsthilfekontaktstelle (BIGS) wird Dr. med. Herbert Kaiser am Donnerstag, den 8. Februar, um 19 Uhr, zum Thema 'Vorsorge für das Ende des Lebens. Patientenverfügung - Vorsorgevollmacht - Betreuungsverfügung' referieren und anschließend Fragen beantworten.
Dr. Kaiser ist Facharzt für Innere Medizin, Hämatologie und Internistische Onkologie. Er hat langjährige berufliche Erfahrungen auf der Palliativstation des Klinikums Gütersloh sowie beim Palliativ-Verein Gütersloh.
Seit 2009 gibt es eine gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung im Betreuungsrecht. In einer Patientenverfügung können Menschen festlegen, welche diagnostischen, medizinischen und pflegerischen Maßnahmen in bestimmten Situationen gewünscht oder abgelehnt werden. Für den Fall, dass man dazu nicht mehr in der Lage sein sollte, seine Angelegenheiten selbst zu regeln, benötigt man einen Stellvertreter. Dieser kann durch eine Vollmacht bestimmt werden, wodurch eine gerichtlich angeordnete Betreuung vermieden werden kann. Eine Stellvertreterregelung stellt eine sinnvolle Ergänzung der Patientenverfügung dar. Dem Stellvertreter kommt letztlich die Aufgabe zu, die Patientenverfügung im Sinne des Patienten umzusetzen. Im Vortrag sollen die Grundlagen von Patientenverfügungen, medizinischer Vollmacht und Betreuungsverfügung erläutert werden. Es bleibt anschließend Zeit für Fragen und zur Diskussion.
Alle Interessierten sind herzlich eingeladen diesen Vortrag in den Räumen der IKK classic, Wiedenbrücker Str. 41 in Gütersloh zu besuchen. Eine Anmeldung für den Vortrag ist nicht erforderlich. Weitere Informationen erteilt die BIGS unter der Telefonnummer 05241 82-3586.